Resolution der Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

 

 

Landschaftsversammlung      27.03.2009     Beschluss:

 

"Der Resolution zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 12/4088 wird zugestimmt."

 

 

Begründung der Vorlage 12 / 4088:

 

Seit mehreren Jahren wird seitens der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eine Beteiligung des Bundes an den derzeit ausschließlich aus kommunalen Finanzmitteln getragenen Ausgaben der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für Menschen mit Behinderungen gefordert.

 

Eine solche Bundesbeteiligung wurde unter anderem im Rahmen der Föderalismusdiskussion geführt, blieb jedoch ohne konkretes Ergebnis. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder 2008 hat in ihrem aktuellen Arbeitspapier dieses Thema ebenfalls behandelt, es jedoch mit dem Hinweis auf den Dissens zwischen Bund und Ländern hierüber nicht in den Katalog der Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe aufgenommen.           

 

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sich ab dem Jahr 2010 verschlechternden finanziellen Ausstattung der kommunalen Ebene ist die Notwendigkeit einer Beteiligung des Bundes dringender als je zuvor.

Eine solche Beteiligung könnte in Form eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderung erfolgen. Damit wäre eine rentengleiche Leistung geschaffen, die am Prinzip des Nachteilsausgleich anknüpft. Sie würde die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, sich – unabhängig von Erwerbsminderungsrenten und sonstigen beitragsfinanzierten Leistungen – an den Kosten von ggf. erforderlichen Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Grundsicherung zu beteiligen. Dies würde zu einer nachhaltigen Entlastung der kommunalen Haushalte führen.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass die Landschaftsversammlungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe eine gemeinsame Resolution zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschließen, mit der die Forderung nach einer Bundesbeteiligung erneut bekräftigt wird. Die Resolution ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Text der Resolution wurde zwischen den Verwaltungen der beiden Landschaftsverbände abgestimmt. Die Landschaftsversammlung Westfalen - Lippe wird hierüber in ihrer Sitzung am 26.02.2009 abstimmen.      

 

  

V o i g t s b e r g e r

 

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Anlage 1

  

Resolution der Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe

zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe

 

Zum 1. Januar 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch ein Bundesgesetz in Kraft getreten.

Die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will im Herbst 2009 ein Eckpunktepapier für eine Gesetzgebung zur Reform der Eingliederungshilfe vorlegen. Die Landschaftsverbände werden sich hier konstruktiv einbringen.

 

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind die zwei größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Rund 80 % der Haushalte der beiden Kommunalverbände sind bereits Sozialausgaben, mit der Eingliederungshilfe als größtem Ausgabeblock. Derzeit geben die Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfe jährlich rund 3 Milliarden Euro für insgesamt ca. 115.000 Leistungsberechtigte aus.

 

Mit diesen Geldern unterstützen sie Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit dem Ziel des Nachteilsausgleichs und der Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diesen Auftrag haben sie vom Land NRW  in Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen – Sozialgesetzbücher IX und XII – erhalten.

Die beiden Landschaftsverbände sind durch ihre gute fachliche und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung verlässliche Partner sowohl für die behinderten Menschen als auch für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.

 

Die beiden Landschaftsverbände stellen jedoch zugleich mit Sorge fest, dass insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen seit Jahren erheblich zunimmt. Dies wird sich auch aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter fortsetzen. Diese für sich betrachtete positive Entwicklung trägt aber dazu bei, dass die Landschaftsverbände die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht haben. Trotz der von den Landschaftsverbänden ergriffenen Maßnahmen zur Kostendämpfung ergeben sich jährliche Mehrausgaben in den Sozialhilfehaushalten der beiden Verbände von bis zu 5 %. Die Landschaftsverbände sehen daher sowohl die inhaltliche Fortentwicklung als auch die Sicherung des bisher erreichten Niveaus der Leistungen der Eingliederungshilfe gefährdet.

 

Die Landschaftsverbände bedauern, dass in den Beratungen zwischen Bund und Ländern offenbar weder Überlegungen zu einem eigenständigen Leistungsgesetz außerhalb des Fürsorgerechts (SGB XII) angestellt wurden, noch ein Kompromiss in der Frage der Einführung eines Bundesteilhabegeldes gefunden wurde, das bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in die Diskussion eingebracht worden ist.

 

Die Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe fordern daher insbesondere die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufzugeben und im ersten Schritt die Empfehlung des Deutschen Vereins zum Bundesteilhabegeld in ihren Kernpunkten umzusetzen.

 

Im Jahr des Inkrafttretens der UN-Konvention fordern die beiden Landschaftsversammlungen: Die Mitverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen darf sich nicht auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken sondern muss auch die Beteiligung an den erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen!