An die
Vorsitzende des Gesundheitsausschusses
Frau Walburga Benninghaus

über 06

Köln, den 20.9.2001

Sitzung des Gesundheitsausschusses am 5.10.2001

Antrag zur Tagesordnung:

"Umsetzung der Auffangkonzeption im LVR und Weiterentwicklung der Reha-Bereiche"

Sehr geehrte Frau Benninghaus,

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich, den Punkt "Umsetzung der Auffangkonzeption im LVR und Weiterentwicklung der Reha-Bereiche" in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zu folgendem Fragenkomplex zu erstellen:

Die sogenannte Auffangkonzeption für die 4.254 aus dem Krankenhausplan ausscheidenden Psychiatriebetten wurde 1993 als Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Landschaftsverbänden, den Trägern der freigemeinnützigen psychiatrischen Fachkrankenhäuser sowie den Landesverbänden der Krankenkassen in NRW abgeschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dabei verpflichtet, je abgebautem Psychiatriebett einen Investitionskostenzuschuss von 32.910 DM zu leisten. Als Ziel der Rahmenkonzeption wurde festgehalten: Die Mittel sollen den von der Bettenherausnahme betroffenen Einrichtungen entsprechend der Gesamtzahl der abgebauten Betten für Investitionen zur Weiterentwicklung des Komplementären Bereichs im Sinne der Psychiatriereform (z.B. betreutes Wohnen/dezentrale kleine Heimeinrichtungen/kleine Betreuungs- und Pflegeeinheiten/Tagesstätten - unabhängig vom Ort) zur Verfügung gestellt werden. Der Umstrukturierungsprozess soll bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.

Der Landschaftsverband Rheinland hat mit 764 Plätzen an der Auffangkonzeption teilgenommen und Förderung in Höhe von 25.143.240 DM erhalten.

Nach Beendigung der Auffangkonzeption ist eine Evaluation des Umstrukturierungsprozesses notwendig, um möglicherweise für weitere Enthospitalisierungsanstrengungen und zur Weiterentwicklung der Betriebsbereiche für soziale Rehabilitation angemessene Maßnahmen zu planen.

Vor diesem Hindergrund und bezogen auf die Anstrengungen beim LVR bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen mit Darstellung bitte jeweils unterteilt nach:

1. Versorgungsgebiete/Ort

2. Zielgruppe: z. B.:

- Menschen mit geistiger Behinderung,

- psychisch behinderte oder erkrankte Menschen,

- Suchtkranke

3. Versorgungsformen und mit Größe und Lage: z.B.

- Betreutes Wohnen,

- Wohnplätze in kleinen dezentralen Einrichtungen,

- Wohnheimplätze,

- Tagesstätten,

- Beratungsangebote

- Pflegeeinrichtungen,

- Arbeits- und Beschäftigungsangebote

- andere Formen

1. Welche Angebote und wie viele Plätze sind im Zuge der Auffangkonzeption außerhalb der Kliniken neu geschaffen worden?

2. Wie viele Betten (differenziert nach Bereichen und Rheinischen Kliniken) wurden im Jahre 1993 und im Jahr 2000 vorgehalten

3. Wie viel Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten (Verweildauer von mehr als einem Jahr) wurden in den einzelnen Kerneinrichtungen im Jahr 1993 und 2000 noch versorgt (einschließlich Belegung bei KHG-Betten)?

4. Welche Patientengruppen werden nach wie vor längerfristig in den Rheinischen Kliniken versorgt?

5. Wie viele Plätze wurden im Rahmen der Auffangkonzeption bei freien Trägern der jeweiligen Region geschaffen?

6. Unterliegen nach Umsetzung der Auffangkonzeption die neu geschaffenen Einrichtungen oder ihre Bereiche in den Kerneinrichtungen sowie die anderen Betriebsbereiche für soziale Rehabilitation (Nicht-KHG-Bereiche) dem Heimgesetz?

7. Wie wird sichergestellt, das die neu geschaffenen Angebote zeitgemäßen fachliche Standards für eine Wohnversorgung u.ä. (multiprofessionelles Arbeiten, sozialtherapeutische- und pädagogische Hilfe, personenzentrierte Angebote) genügen und wie sind die Leitungsstrukturen und ihre Einbindung in die Kliniken?

8. Wie wird sichergestellt, dass die neu geschaffenen Angebote in eine gemeindeintegrierte, regionale Vernetzung führen und dass die geförderten Maßnahmen Bestandteil der regionalen Pflichtversorgung werden?

9. Welche Auswirkungen hat die Auffangkonzeption und deren Umsetzung auf die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Gemeindepsychiatrie in den entsprechenden Orten?

10. Wie hat die Landesregierung die Umsetzung der Auffangkonzeption in Einrichtungen des LVRs begleitet und bewertet?

11. Wie bewertet die Verwaltung die Ergebnisse der Auffangkonzeption und wo wird weiterer Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Reha-Bereiche gesehen?

12. Stehen weiterhin Haushaltsmittel zur Dezentralisierung zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Meinolf Noeker

f. d. R. Ralf Klemm

-Fraktionsgeschäftsführer-

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

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