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Landschaftsversammlung Rheinland               Landschaftsversammlung Westfalen/Lippe
                 
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Köln und Münster, den 1.10.2001

An die Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen
in den Kreistagen und
Stadträten


Verbesserung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch das Zusammenführen aller Hilfen im Bereich Wohnen

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind als überörtlicher Träger der Sozialhilfe unter anderem verantwortlich für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im stationären Bereich, also für die Übernahme der Kosten der Betreuung in einem Wohnheim oder einer Werkstatt für behinderte Menschen. Hierfür werden beide Landschaftsverbände in diesem Jahr rd. 4,5 Mrd. DM aufwenden. 2005 werden es voraussichtlich 6 Mrd. DM sein, wenn der Bedarf weiter wächst wie bisher. Insbesondere die Zahl der Menschen, die Hilfen zum Wohnen benötigen, nimmt von derzeit 38.000 Menschen jährlich um bis zu 1.900 Personen zu. Jedes Jahr werden in Gesamt-NRW mehrere hundert neue Heimplätze gebaut.

Dieser Entwicklung möchten die beiden Landschaftsverbände entgegensteuern. Statt neue Heimplätze zu planen und zu finanzieren, muss das sogenannte ambulant betreute Wohnen flächendeckend ausgebaut werden. Auf diese Weise wird die Autonomie von Menschen mit Behinderungen gestärkt und auch die Kostenentwicklung gebremst, da die ambulante Hilfe nur ein Drittel der Förderung eines Platzes in einem Wohnheim kostet. Aus diesen Gründen heraus haben sich beide Landschaftsverbände bereiterklärt, auch die Pflichtzuständigkeit für die ambulanten Hilfen in der Zukunft zu übernehmen, welche derzeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt (siehe hierzu gemeinsame Presseerklärung der beiden Landschaftsverbände vom 10.09.2001).

Im August des letzten Jahres hat der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland in diesem Sinne eine Resolution einstimmig verabschiedet (s. Anlage).

Auf der Basis eines Beschlusses des Landtages vom April 2000, den Sinn und Zweck einer Zusammenführung der Kostenzuständigkeit für die ambulanten und stationären Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand zu überprüfen, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (MASQT) im April diesen Jahres ein Werkstattgespräch durchgeführt. Hierzu heißt es in einem Eckpunktepapier des MASQT: "Entsprechend dem gefundenen Konsens in dem vom MASQT zu diesem Problembereich durchgeführten Werkstattgespräch beabsichtigt die Landesregierung daher für eine Übergangszeit die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe insgesamt vorzusehen, und damit kurzfristig die örtlichen Disparitäten aufzuheben und flächendeckend eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu erreichen. Nach der Übergangszeit ist jedoch die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe insgesamt zu prüfen und festzulegen."

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Landkreistages NW und des Städte- und Gemeindebundes NW vom 30.08.2001 fordern diese beiden Verbände die Beibehaltung der derzeitigen getrennten Zuständigkeiten für die ambulanten und stationären Hilfen im Bereich Wohnen.

Der Städtetag NW hat in seiner Stellungnahme vom 03.09.2001 festgestellt, dass eine befristete Zusammenführung der Zuständigkeiten in einer Hand bei den Landschaftsverbänden sinnvoll sein könne.

Eines der wichtigsten sozialpolitischen Anliegen der Grünen Fraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland und Westfalen-Lippe ist es, dass Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden, ein Leben in Selbständigkeit eigenverantwortlich zu führen. Wir wollen verhindern, dass jedes Jahr neue Heimplätze gebaut werden. Im Gegenteil setzen wir uns dafür ein, dass perspektivisch die Zahl der Heimplätze in Nordrhein-Westfalen unbedingt reduziert werden muss und das ambulante, individuell angepasste Hilfeangebot ausgebaut wird. Und weil eine solche Forderung auch noch zu Kostensenkungen führt, erreichen wir einen schnellen bedarfsgerechten Ausbau ambulanter Wohnangebote. Im Rheinland würde die Kostenübernahme von 25 % für den örtlichen Sozialhilfeträger entfallen und eine zeitsparende Verwaltungsvereinfachung möglich. So wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben uns mit diesen Forderungen nach Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung aller Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand bei den Landschaftsverbänden für einen mehrjährigen Überprüfungszeitraum auch an unsere grüne Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen gewandt. Barbara Steffens als sozialpolitische Sprecherin unterstützt unsere Zielrichtung voll und ganz.

Wir möchten Euch als die grünen Fraktionen in den Mitgliedskörperschaften der Landschaftsverbände dringend bitten, Euch auch für diese Zielsetzung einzusetzen und das Thema in den Kreistagen, in den Räten oder Sozialausschüssen einzubringen. Der Text unserer Resolution, der im Sozialausschuss des LVR von allen Fraktionen unterstützt wurde, fasst unseres Erachtens die wesentlichen Punkte zusammen und könnte auch in den Kreistagen, Räten oder Sozialausschüssen vor Ort zur Abstimmung vorgeschlagen werden.

Der Text ist per E-Mail bei uns abzurufen und wird in Kürze auch auf der Homepage des Landschaftsverbands Rheinland über www.lvr.de unter "Das Thema" erscheinen und auf der Homepage von B90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband Westfalen-Lippe über www.lwl-gruene.de unter "Aktuelles"erscheint.

Solltet Ihr weitere Fragen zum Thema haben, freuen wir uns, wenn Ihr uns anruft:

Herzliche Grüße

Für die LVR-Fraktion       Für die LWL-Fraktion
Martin Kresse       Gertrud Meyer zum Alten Borgloh

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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