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Köln und Münster, den 1.10.2001
An die Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen
in den Kreistagen und
Stadträten
Verbesserung der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen durch das Zusammenführen aller Hilfen
im Bereich Wohnen
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind als
überörtlicher Träger der Sozialhilfe unter anderem
verantwortlich für die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen im stationären Bereich, also für die Übernahme der
Kosten der Betreuung in einem Wohnheim oder einer Werkstatt für
behinderte Menschen. Hierfür werden beide Landschaftsverbände
in diesem Jahr rd. 4,5 Mrd. DM aufwenden. 2005 werden es
voraussichtlich 6 Mrd. DM sein, wenn der Bedarf weiter wächst
wie bisher. Insbesondere die Zahl der Menschen, die Hilfen zum
Wohnen benötigen, nimmt von derzeit 38.000 Menschen jährlich um
bis zu 1.900 Personen zu. Jedes Jahr werden in Gesamt-NRW mehrere
hundert neue Heimplätze gebaut.
Dieser Entwicklung möchten die beiden
Landschaftsverbände entgegensteuern. Statt neue Heimplätze zu
planen und zu finanzieren, muss das sogenannte ambulant betreute
Wohnen flächendeckend ausgebaut werden. Auf diese Weise wird die
Autonomie von Menschen mit Behinderungen gestärkt und auch die
Kostenentwicklung gebremst, da die ambulante Hilfe nur ein
Drittel der Förderung eines Platzes in einem Wohnheim kostet.
Aus diesen Gründen heraus haben sich beide Landschaftsverbände
bereiterklärt, auch die Pflichtzuständigkeit für die
ambulanten Hilfen in der Zukunft zu übernehmen, welche derzeit
bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt (siehe
hierzu gemeinsame Presseerklärung der beiden
Landschaftsverbände vom 10.09.2001).
Im August des letzten Jahres hat der Sozialausschuss
des Landschaftsverbandes Rheinland in diesem Sinne eine
Resolution einstimmig verabschiedet (s. Anlage).
Auf der Basis eines Beschlusses des
Landtages vom April 2000, den Sinn und Zweck einer
Zusammenführung der Kostenzuständigkeit für die ambulanten und
stationären Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand zu
überprüfen, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie (MASQT) im April diesen Jahres ein
Werkstattgespräch durchgeführt. Hierzu heißt es in einem
Eckpunktepapier des MASQT: "Entsprechend dem gefundenen
Konsens in dem vom MASQT zu diesem Problembereich durchgeführten
Werkstattgespräch beabsichtigt die Landesregierung daher für
eine Übergangszeit die Zuständigkeit des überörtlichen
Trägers der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe insgesamt
vorzusehen, und damit kurzfristig die örtlichen Disparitäten
aufzuheben und flächendeckend eine bedarfsgerechte
Angebotsstruktur zu erreichen. Nach der Übergangszeit ist jedoch
die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe insgesamt zu
prüfen und festzulegen."
In einer gemeinsamen Stellungnahme des
Landkreistages NW und des Städte- und Gemeindebundes NW vom
30.08.2001 fordern diese beiden Verbände die Beibehaltung der
derzeitigen getrennten Zuständigkeiten für die ambulanten und
stationären Hilfen im Bereich Wohnen.
Der Städtetag NW hat in seiner
Stellungnahme vom 03.09.2001 festgestellt, dass eine befristete
Zusammenführung der Zuständigkeiten in einer Hand bei den
Landschaftsverbänden sinnvoll sein könne.
Eines der wichtigsten sozialpolitischen
Anliegen der Grünen Fraktionen in der Landschaftsversammlung
Rheinland und Westfalen-Lippe ist es, dass Menschen mit
Behinderungen dabei unterstützt werden, ein Leben in
Selbständigkeit eigenverantwortlich zu führen. Wir wollen
verhindern, dass jedes Jahr neue Heimplätze gebaut werden. Im
Gegenteil setzen wir uns dafür ein, dass perspektivisch die Zahl
der Heimplätze in Nordrhein-Westfalen unbedingt reduziert werden
muss und das ambulante, individuell angepasste Hilfeangebot
ausgebaut wird. Und weil eine solche Forderung auch noch zu
Kostensenkungen führt, erreichen wir einen schnellen
bedarfsgerechten Ausbau ambulanter Wohnangebote. Im Rheinland
würde die Kostenübernahme von 25 % für den örtlichen
Sozialhilfeträger entfallen und eine zeitsparende
Verwaltungsvereinfachung möglich. So wird deutlich, dass hier
dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben uns mit diesen
Forderungen nach Zusammenführung der Aufgaben- und
Finanzverantwortung aller Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand
bei den Landschaftsverbänden für einen mehrjährigen
Überprüfungszeitraum auch an unsere grüne Fraktion im Landtag
Nordrhein-Westfalen gewandt. Barbara Steffens als
sozialpolitische Sprecherin unterstützt unsere Zielrichtung voll
und ganz.
Wir möchten Euch als die grünen
Fraktionen in den Mitgliedskörperschaften der
Landschaftsverbände dringend bitten, Euch auch für diese
Zielsetzung einzusetzen und das Thema in den Kreistagen, in den
Räten oder Sozialausschüssen einzubringen. Der Text unserer
Resolution, der im Sozialausschuss des LVR von allen Fraktionen
unterstützt wurde, fasst unseres Erachtens die wesentlichen
Punkte zusammen und könnte auch in den Kreistagen, Räten oder
Sozialausschüssen vor Ort zur Abstimmung vorgeschlagen werden.
Der Text ist per E-Mail bei uns
abzurufen und wird in Kürze auch auf der Homepage des
Landschaftsverbands Rheinland über www.lvr.de unter "Das Thema" erscheinen und auf
der Homepage von B90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband
Westfalen-Lippe über www.lwl-gruene.de
unter "Aktuelles"erscheint.
Solltet Ihr weitere Fragen zum Thema
haben, freuen wir uns, wenn Ihr uns anruft:
Herzliche Grüße
Für die LVR-Fraktion | Für die LWL-Fraktion | |||
Martin Kresse | Gertrud Meyer zum Alten Borgloh |
Martin Kresse * Von-Limburg-Str.
5
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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