Antrag für den Sozial- und Gesundheitsausschuß
am 18.2.99:
Mit Bonussystem Sozialhilfekosten senken.
Beschlußvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Richtlinien "Bonussystem"
für die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss mit Wirkung
ab 1.7.99 zu erlassen mit folgenden Berechnungsgrundlagen:
Das Bonussystem nimmt als Grundlage nur den Bereich "Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen" und
zum einen die Nettoausgaben des jeweiligen Vorjahres und zum anderen
den Zuschussbedarf des laufenden Jahres. Entsprechend dem prozentualen
Anteil der einzelnen Städte an den Gesamtnettoausgaben des
letzten Jahres errechnet sich ihr prozentualer Anteil am diesjährigen
Zuschussbedarf. Dieser Anteil ist ihr Budget für das laufende
Jahr.
Der an die Städte zurückfließende Betrag wird unterteilt
Begründung:
Die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss ist gescheitert, der
Kreishaushalt wird deshalb um 7,5 Millionen belastet und die Kreisumlage
müßte um etwa 1 % steigen. Dem gilt es entschieden
gegenzusteuern um am Ziel, Sozialhilfeempfänger in Arbeit
zu vermitteln festzuhalten und Schritte zur Verwaltungsmodernisierung
durch Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverwaltung
zu realisieren. Durch ein Bonussystem werden die Städte und
Gemeinden im Kreis motiviert, Beschäftigungsverhältnisse
für arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu begründen
und so Sozialhilfekosten zu senken. Dafür sind in der 2.
Jahreshälfte 2 Millionen DM bereitzustellen. Daß sich
Beschäftigungsförderung rechnet beweisen erste Zahlen
im Kreis Neuss
Dieses Bonussystem wir mit großem Erfolg im Kreis Mettmann
seit einigen Jahren praktiziert. Durch dieses kombinierte System,
das eine reine Anreizfinanzierung darstellt, wurden erhebliche
Einsparungspotentiale in den Kreiskommunen freigesetzt. Erfreulicherweise
wurden ausgezahlte Beträge in den meisten Verwaltungen des
Kreises Mettmann in eine Verbesserung der technischen und personellen
Ausstattung des Sozialamtes verwendet, so dass in den Folgejahren
die Anzahl der vermittelten Stellen gesteigert und die Ausgaben
insgesamt begrenzt werden können. Vor diesem Hintergrund
gibt der Kreis Mettmann doppelt soviel Geld für Beschäftigungsförderung
aus wie der Kreis Neuss, der Kreis Neuss hat einen großen
Nachholbedarf an Beschäftigungsförderung.
gez. Martin Kresse , Sozialpolitischer Sprecher