Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion

Schulstr. 1

41460 Neuss , den 05. Februar 1999

Antrag für den Sozial- und Gesundheitsausschuß am 18.2.99:

Mit Bonussystem Sozialhilfekosten senken.

Beschlußvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Richtlinien "Bonussystem" für die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss mit Wirkung ab 1.7.99 zu erlassen mit folgenden Berechnungsgrundlagen:

Das Bonussystem nimmt als Grundlage nur den Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen" und zum einen die Nettoausgaben des jeweiligen Vorjahres und zum anderen den Zuschussbedarf des laufenden Jahres. Entsprechend dem prozentualen Anteil der einzelnen Städte an den Gesamtnettoausgaben des letzten Jahres errechnet sich ihr prozentualer Anteil am diesjährigen Zuschussbedarf. Dieser Anteil ist ihr Budget für das laufende Jahr.

Der an die Städte zurückfließende Betrag wird unterteilt

Begründung:

Die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss ist gescheitert, der Kreishaushalt wird deshalb um 7,5 Millionen belastet und die Kreisumlage müßte um etwa 1 % steigen. Dem gilt es entschieden gegenzusteuern um am Ziel, Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln festzuhalten und Schritte zur Verwaltungsmodernisierung durch Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverwaltung zu realisieren. Durch ein Bonussystem werden die Städte und Gemeinden im Kreis motiviert, Beschäftigungsverhältnisse für arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu begründen und so Sozialhilfekosten zu senken. Dafür sind in der 2. Jahreshälfte 2 Millionen DM bereitzustellen. Daß sich Beschäftigungsförderung rechnet beweisen erste Zahlen im Kreis Neuss

Dieses Bonussystem wir mit großem Erfolg im Kreis Mettmann seit einigen Jahren praktiziert. Durch dieses kombinierte System, das eine reine Anreizfinanzierung darstellt, wurden erhebliche Einsparungspotentiale in den Kreiskommunen freigesetzt. Erfreulicherweise wurden ausgezahlte Beträge in den meisten Verwaltungen des Kreises Mettmann in eine Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Sozialamtes verwendet, so dass in den Folgejahren die Anzahl der vermittelten Stellen gesteigert und die Ausgaben insgesamt begrenzt werden können. Vor diesem Hintergrund gibt der Kreis Mettmann doppelt soviel Geld für Beschäftigungsförderung aus wie der Kreis Neuss, der Kreis Neuss hat einen großen Nachholbedarf an Beschäftigungsförderung.

gez. Martin Kresse , Sozialpolitischer Sprecher

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

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