An die Vorsitzenden

- des Sozialausschusses Herrn Heidrich

- des Landesjugendhilfeausschusses Herrn Dr. Rolle

 

 Landeshaus
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Köln, 10.02.03

 

TOP Haushalt: Einzelintegration fördern

 

Sehr geehrte Herren,

wir bitten nach folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Haushaltsstelle mit dem Titel ,,Förderung der Einzelintegration behinderter Kinder“ einzurichten.

 

Es wird vorgeschlagen, im Unfang der Hälfte der Kosten der erwarteten Fallzahl­steigerung in Sonderkindergärten alternativ die Einzelbetreuung zu fördern und zu finanzieren. Der entsprechende Geldbetrag soll unter der neu eingerichteten Haushaltsstelle eingesetzt und unter der Position 4122.741.200000 „Unmittelbare Leistungen an Sonderkindergärten für behinderte Kinder“ gekürzt werden.

 

Richtlinien zur Einzelintegration behinderter Kinder sollen dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Begründung: Je früher behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen leben, lernen, spielen und streiten, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Gesellschaft Menschen mit Behinderung weniger ausgrenzt und diskriminiert. Die Landschafts­verbände fördern behinderte Kinder auf verschiedene Weise. In Westfalen-Lippe wird besonders auf die Einzelintegration gesetzt. Zwei oder höchstens drei Kinder befin­den sich in einer normalen Kindertagesstättengruppe. Im Rheinland wurden inte­grierte Kindertagesstätten und Sonderkindergärten aufgebaut.

 

Die Zahl der Kinder mit Behinderung wächst. Zum Teil finden Eltern - besonders in den Landkreisen - im Rheinland keine oder keine wohnortnahen „Integrationsplätze“ für ihre Kinder. So suchten beispielsweise in Düren im letzten Jahr 31 Kinder mit Behinderungen einen geeigneten Platz.

 

Jedes Kind mit und ohne Behinderung benötigt einen geeigneten Platz in einer Kindertagesstätte. Deshalb sollten neben den integrativen Einrichtungen Einzelintegration ermöglicht und gefördert wird.

 

Integration lohnt sich auch finanziell!! Im Jahr 2001 kostete nach Angaben der Verwaltung ein Platz im Sonderkindergarten ca. 20.300 Euro, in der Integrativ­

Tagesstätten beliefen sich die Kosten auf 10850 Euro pro Kind. Für die Einzelintegration wendete der der Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch­schnittlich 11.077 Euro pro Kind auf.

 

Die Verwaltung hat im letzten Sozialausschuss berichtet, dass für die Betreuung von

behinderter Kinder in Sonderkindergärten und die Betreuung von behinderten

Kindern in integrativen Tagestätten jeweils mit einer Fallzahlsteigerung von 100

Kindern pro Jahr zu rechnen sei.

Die Förderung der Einzelintegration wird ebenso wie das “Betreute Wohnen“ eine Maßnahme sein, die die Bedürfnisse der Betroffenen aufgreift und gleichzeitig eine kostengünstige Alternative darstellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Stefan Peil und Martin Kresse

 

f.d.R. Ulrike Kessing

Fraktionsgeschäftsführerin

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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