- des Sozialausschusses Herrn Heidrich |
Landeshaus |
TOP Haushalt: Einzelintegration
fördern
Sehr geehrte Herren,
wir bitten nach folgenden Antrag
zur Abstimmung zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Haushaltsstelle mit dem Titel
,,Förderung der Einzelintegration behinderter Kinder“ einzurichten.
Es wird vorgeschlagen, im Unfang
der Hälfte der Kosten der erwarteten Fallzahlsteigerung in Sonderkindergärten
alternativ die Einzelbetreuung zu fördern und zu finanzieren. Der entsprechende
Geldbetrag soll unter der neu eingerichteten Haushaltsstelle eingesetzt und
unter der Position 4122.741.200000 „Unmittelbare Leistungen an
Sonderkindergärten für behinderte Kinder“ gekürzt werden.
Richtlinien zur
Einzelintegration behinderter Kinder sollen dem Jugendhilfeausschuss und dem
Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung: Je früher behinderte und nicht
behinderte Kinder zusammen leben, lernen, spielen und streiten, umso
wahrscheinlicher ist es, dass die Gesellschaft Menschen mit Behinderung weniger
ausgrenzt und diskriminiert. Die Landschaftsverbände fördern behinderte Kinder
auf verschiedene Weise. In Westfalen-Lippe wird besonders auf die
Einzelintegration gesetzt. Zwei oder höchstens drei Kinder befinden sich in
einer normalen Kindertagesstättengruppe. Im Rheinland wurden integrierte
Kindertagesstätten und Sonderkindergärten aufgebaut.
Die Zahl der Kinder mit
Behinderung wächst. Zum Teil finden Eltern - besonders in den Landkreisen - im
Rheinland keine oder keine wohnortnahen „Integrationsplätze“ für ihre Kinder.
So suchten beispielsweise in Düren im letzten Jahr 31 Kinder mit Behinderungen
einen geeigneten Platz.
Jedes Kind mit und ohne
Behinderung benötigt einen geeigneten Platz in einer Kindertagesstätte. Deshalb
sollten neben den integrativen Einrichtungen Einzelintegration ermöglicht und
gefördert wird.
Integration
lohnt sich auch finanziell!! Im Jahr 2001 kostete nach Angaben der Verwaltung
ein Platz im Sonderkindergarten ca. 20.300 Euro, in der Integrativ
Tagesstätten beliefen sich die
Kosten auf 10850 Euro pro Kind. Für die Einzelintegration wendete der der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe durchschnittlich 11.077 Euro pro Kind auf.
Die Verwaltung hat im letzten
Sozialausschuss berichtet, dass für die Betreuung von
behinderter Kinder in
Sonderkindergärten und die Betreuung von behinderten
Kindern in integrativen Tagestätten
jeweils mit einer Fallzahlsteigerung von 100
Kindern pro Jahr zu rechnen sei.
Die Förderung der
Einzelintegration wird ebenso wie das “Betreute Wohnen“ eine Maßnahme sein, die
die Bedürfnisse der Betroffenen aufgreift und gleichzeitig eine kostengünstige
Alternative darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Peil und Martin
Kresse
f.d.R.
Ulrike Kessing
Fraktionsgeschäftsführerin
Martin
Kresse * Von-Limburg-Str. 5
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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