Pressemitteilung vom 2.2.99
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen mit Bonussystem
Sozialhilfekosten senken
Die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss ist gescheitert, der
Kreishaushalt wird deshalb um 7,5 Millionen belastet und die Kreisumlage
müßte um etwa 1 % steigen. Für Bündnis 90/DIE
GRÜNEN ein unhaltbarer Zustand: "Wir wollen am Ziel,
Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln und an der Verwaltungsmodernisierung
durch Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverwaltung
unbedingt festhalten", meint Kreistagsfraktionsvorsitzender
Erhard Demmer nach der Haushaltsklausur der Fraktion. "Wir
können durch ein Bonussystem die Städte und Gemeinden
im Kreis motivieren, Beschäftigungsverhältnisse für
arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu begründen und so
Sozialhilfekosten senken. Dafür wollen wir in der 2. Jahreshälfte
2 Millionen DM bereitstellen". Als Deckungsvorschlag bieten
die Bündnisgrünen die weitere Landschaftsverbandsumlage-Senkung
in Höhe von 2,38 Millionen DM an. Nach Ansicht von Martin
Kresse, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, rentiert sich
diese Investition. Das zeigen Erfahrungen des Kreises Mettmann
mit dem Bonussystem. Der Kreis Mettmann gibt doppelt soviel Geld
für Beschäftigungsförderung aus wie der Kreis Neuss.
Daß sich Beschäftigungsförderung rechnet beweisen
auch erste Zahlen im Kreis Neuss. "Das Bonussystem ist ein
Anreizsystem, von dem die ganze Kreisgemeinschaft profitiert.
Zudem hat der Kreis Neuss einen großen Nachholbedarf an
Beschäftigungsförderung ", meint Kresse.
Das Bonussystem, wie es schon seit Jahren im Kreis Mettmann angewandt
wird, nimmt als Berechnungsgrundlage die Zahlen des Vorjahres.
Wird aufgrund der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Zuschußbedarf im laufenden Jahr erspart, fließt an
die Stadt/Gemeinde ein allgemeiner Bonus von 40 % des nicht ausgeschöpften
Budgets zurück und ein Bonus Hilfe zur Arbeit: Für jede
neu akquirierte Stelle, die mit einem/r Sozialhilfeempänger/in
besetzt wird und um die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
zu fördern, erhält die Stadt 12.500 DM für die
ersten 6 Beschäftigungsmonate, für die weiteren 6 Monate
2.500 DM bei Vermittlung in den privatwirtschaftlichen Bereich,
im Bereich der gemeinnützigen (öffentlichen)Arbeitgeber
werden hingegen nur 7.500 DM und nochmal 2.500 DM gewährt.
Die ausgezahlten Beträge wurden in den meisten Verwaltungen
des Kreises Mettmann erfreulicherweise in eine Verbesserung der
technischen und personellen Ausstattung des Sozialamtes verwendet,
so dass in den Folgejahren die Anzahl der vermittelten Stellen
gesteigert und die Ausgaben insgesamt begrenzt werden können.
V.i.S.d.P.: Martin Kresse, Sozialpolitischer Sprecher
Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion, Schulstr. 1,
41460 Neuss