Pressemitteilung vom 2.2.99

Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen mit Bonussystem Sozialhilfekosten senken

Die Sozialhilfevereinbarung im Kreis Neuss ist gescheitert, der Kreishaushalt wird deshalb um 7,5 Millionen belastet und die Kreisumlage müßte um etwa 1 % steigen. Für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein unhaltbarer Zustand: "Wir wollen am Ziel, Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu vermitteln und an der Verwaltungsmodernisierung durch Zusammenführung von Finanz- und Aufgabenverwaltung unbedingt festhalten", meint Kreistagsfraktionsvorsitzender Erhard Demmer nach der Haushaltsklausur der Fraktion. "Wir können durch ein Bonussystem die Städte und Gemeinden im Kreis motivieren, Beschäftigungsverhältnisse für arbeitslose Sozialhilfeempfänger zu begründen und so Sozialhilfekosten senken. Dafür wollen wir in der 2. Jahreshälfte 2 Millionen DM bereitstellen". Als Deckungsvorschlag bieten die Bündnisgrünen die weitere Landschaftsverbandsumlage-Senkung in Höhe von 2,38 Millionen DM an. Nach Ansicht von Martin Kresse, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, rentiert sich diese Investition. Das zeigen Erfahrungen des Kreises Mettmann mit dem Bonussystem. Der Kreis Mettmann gibt doppelt soviel Geld für Beschäftigungsförderung aus wie der Kreis Neuss. Daß sich Beschäftigungsförderung rechnet beweisen auch erste Zahlen im Kreis Neuss. "Das Bonussystem ist ein Anreizsystem, von dem die ganze Kreisgemeinschaft profitiert. Zudem hat der Kreis Neuss einen großen Nachholbedarf an Beschäftigungsförderung ", meint Kresse.

Das Bonussystem, wie es schon seit Jahren im Kreis Mettmann angewandt wird, nimmt als Berechnungsgrundlage die Zahlen des Vorjahres. Wird aufgrund der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Zuschußbedarf im laufenden Jahr erspart, fließt an die Stadt/Gemeinde ein allgemeiner Bonus von 40 % des nicht ausgeschöpften Budgets zurück und ein Bonus Hilfe zur Arbeit: Für jede neu akquirierte Stelle, die mit einem/r Sozialhilfeempänger/in besetzt wird und um die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, erhält die Stadt 12.500 DM für die ersten 6 Beschäftigungsmonate, für die weiteren 6 Monate 2.500 DM bei Vermittlung in den privatwirtschaftlichen Bereich, im Bereich der gemeinnützigen (öffentlichen)Arbeitgeber werden hingegen nur 7.500 DM und nochmal 2.500 DM gewährt. Die ausgezahlten Beträge wurden in den meisten Verwaltungen des Kreises Mettmann erfreulicherweise in eine Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Sozialamtes verwendet, so dass in den Folgejahren die Anzahl der vermittelten Stellen gesteigert und die Ausgaben insgesamt begrenzt werden können.

V.i.S.d.P.: Martin Kresse, Sozialpolitischer Sprecher

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