Bündnis 90/Die Grünen, KTF, Schulstr. 1, 41460 Neuss
An den Vorsitzenden des Personalausschusses
Herrn Alfons Kranz
Fax-Nr. 02182/58294
Integrationsvereinbarung gem. §14 b
SchwbG
Sehr geehrter Herr Kranz,
bitte nehmen Sie, obigen Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalausschuss am 13. Februar 2001.
Beschlussvorschlag:
Das zum 1.10.2000 in Kraft getretene Schwerbehindertengesetz sieht vor, dass Arbeitgeber gem. 14 b SchwbG Integrationsvereinbarungen abschließen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat Integrationsvereinbarungen auszuhandeln und dem Personalausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Hauptfürsorgestelle ist zu den Verhandlungen einzuladen und zu beteiligen. Ziel ist, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Begründung:
Während die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte im Arbeitsamtsbezirk Mönchengladbach im Juli 2000 bei 5,3 % liegt, ist sie bei der Kreisverwaltung und seinen Einrichtungen für 1999 bei nur 3,9 %. Damit hat der Kreis Neuss erneut in 1999 die mit Abstand schlechteste Beschäftigungsquote der LVR-Mitgliedskörperschaften (s. Anlage). Sie ist nach 4,26% in 1998 weiter gesunken!
Dieser Missstand war September 2000
bereits Thema im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Als zuständiger
Ausschuss und nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes soll
nun der Personalausschuss wirksam handeln. Integrationsvereinbarungen
sind ein gutes Mittel, die Beschäftigungssituation von Menschen
mit Behinderungen qualitativ zu verbessern und mehr Menschen mit
Behinderungen in Arbeit zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
im Kreistag Neuss
Erhard Demmer
Fraktionsvorsitzender