Sehr geehrter Herr Heidrich,
bitte nehmen Sie diesen Tagesordnungspunkt auf in
die Sitzung des Sozialausschusses:
Abschluss von Integrationsvereinbarungen gem.
§14 b SchwbG in Einrichtungen des LVRs
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss bittet den Personalausschuss,
die Verwaltung im LVR zu beauftragen, im kommenden halben Jahr
in der Zentralverwaltung und den Eigenbetrieben mit der Schwerbehindertenvertretung
und dem Personalrat Integrationsvereinbarungen auszuhandeln und
dem Personalausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Hauptfürsorgestelle
ist an den Verhandlungen zu beteiligen. Ziel ist, die Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Begründung:
Das zum 1.10.2000 in Kraft getretene Schwerbehindertengesetz sieht vor, dass Arbeitgeber gem. 14 b SchwbG Integrationsvereinbarungen abschließen sollen. Bei vielen Arbeitgebern ist die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, Integrationsvereinbarungen abzuschließen, noch nicht hinreichend bekannt. Der LVR aber verfügt über eine lange Tradition in der Förderung Schwerbehinderterer. Als Sitz der Hauptfürsorgestelle und großer öffentlicher Arbeitgeber hat der LVR mit seinen Einrichtungen eine Vorbildfunktion, kann modellhaft Integrationsvereinbarungen für unterschiedliche Betriebsbereiche ausarbeiten und publik machen.
Integrationsvereinbarungen sind ein gutes Mittel,
die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen
qualitativ zu verbessern und mehr Menschen mit Behinderungen in
Arbeit zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Kresse
Sozialpolitsicher Sprecher