Köln, den12. Februar 2001

Sehr geehrter Herr Heidrich,

bitte nehmen Sie diesen Tagesordnungspunkt auf in die Sitzung des Sozialausschusses:

Abschluss von Integrationsvereinbarungen gem. §14 b SchwbG in Einrichtungen des LVRs

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss bittet den Personalausschuss, die Verwaltung im LVR zu beauftragen, im kommenden halben Jahr in der Zentralverwaltung und den Eigenbetrieben mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat Integrationsvereinbarungen auszuhandeln und dem Personalausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Hauptfürsorgestelle ist an den Verhandlungen zu beteiligen. Ziel ist, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Begründung:

Das zum 1.10.2000 in Kraft getretene Schwerbehindertengesetz sieht vor, dass Arbeitgeber gem. 14 b SchwbG Integrationsvereinbarungen abschließen sollen. Bei vielen Arbeitgebern ist die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, Integrationsvereinbarungen abzuschließen, noch nicht hinreichend bekannt. Der LVR aber verfügt über eine lange Tradition in der Förderung Schwerbehinderterer. Als Sitz der Hauptfürsorgestelle und großer öffentlicher Arbeitgeber hat der LVR mit seinen Einrichtungen eine Vorbildfunktion, kann modellhaft Integrationsvereinbarungen für unterschiedliche Betriebsbereiche ausarbeiten und publik machen.

Integrationsvereinbarungen sind ein gutes Mittel, die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen qualitativ zu verbessern und mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Martin Kresse
Sozialpolitsicher Sprecher

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel  02166/83904 Fax 135680
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