Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Neuss

 

An

Kreissozialdezernen
Herrn T.Lonnes

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Renate Dorner-Müller

Neuss, den 4.7.2002

 

Anfrage im Sozial- und Gesundheitsausschuss

Auswirkung der angekündigten Veränderung der Investitionsförderung auf den Kreis Neuss

Sehr geehrter Herr Lonnes,

die Novelle des Landespflegegesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen: Vorgesehen ist, die investive Förderung der Pflegeheime nicht mehr mit Darlehn des Landes und des Landschaftsverbandes Rheinland zu finanzieren (Objektförderung), sondern ganz über den Heimbewohner, der bei Bedürftigkeit durch das Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfe unterstützt wird (Subjektförderung). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Sorge, dass den Kommunen eine erhebliche Kostenexplosion beim Pflegewohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe droht, dass die Kommunen alleine für die Investitionen zahlen müssen, aber über das Planungsrecht nur geringe Steuerungsmöglichkeiten und über die Heimaufsicht lediglich Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei den Einrichtungen haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die angekündigte Veränderung der Investitionsförderung im Landespflegegesetz?
  2. Welche allgemeinen Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei einer Umstellung von Objektförderung zur Subjektförderung?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die beabsichtigte Umstellung von Objektförderung zu Subjektförderung
  4. Wie hoch ist im Kreis Neuss der jetzige Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen und wie wird er sich etwa entwickeln?
  5. Wie hoch ist im Kreis Neuss der Bedarf an Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Pflegeheime?
  6. Wie wird sich vor diesem Hintergrund in den nächsten Jahren voraussichtlich finanziell das Pflegewohngeld und die ergänzende Sozialhilfe darstellen?
  7. Wie bewertet die Verwaltung die finanzielle Entwicklung bei der Änderung der investiven Förderung für Pflegeheime?
  8. Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht die Kreisverwaltung noch, die Fortschreibung des "Silbernen Plans" umzusetzen?
  9. Wie will die Verwaltung sicherstellen, das fachliche Standards in der Altenhilfe in Pflegeheimen eingehalten werden wie z.B. gleichmäßige, wohnortnahe Bedarfsdeckung, Angebote für Migranten, für demenziell erkrankter Menschen oder Wachkomapatienten, besonders sinnvolle Konzepte wie Betreutes Wohnen oder Hausgemeinschaften.?
  10. Wie will die Verwaltung erreichen, dass Trägervielfalt erhalten bleibt bzw. hergestellt wird und Konkurrenz um die günstigen Pflegeheimkosten nicht zu Lasten der Qualität in der Pflege geht?
  11. Wie will die Verwaltung die Träger in der Bauberatung unterstützen?
  12. Weil ab 2004 alle Kosten für die stationäre Pflege vom Kreis Neuss bezahlt werden müssen: welche Möglichkeiten des "Umsteuerns" sieht die Verwaltung?

Wir bitten um eine schriftliche Verwaltungsvorlage in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

 Mit freundlichen Grüßen
 gez. Martin Kresse
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
im Kreistag Neuss

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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