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Wem nutzen Ein-Euro-Jobs?

Die öffentlich geförderte gemeinnützige Beschäftigung über Jobs mit Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro birgt erhebliche Risiken. Sie kann aber für die Menschen in Einrichtungen des LVR Vorteile bringen. Besuchsdienste bei Alleinstehenden im Heim oder ambulantem betreuten Wohnen, Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung oder Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzprojekten: Solche gesellschaftlich notwendigen Aufgaben, für die heute keine Mittel zur Verfügung stehen, können angegangen oder ausgebaut werden. Doch es muss klare Standards für diese „Ein-Euro-Jobs“ geben, um Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern.

1 Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass sozialversicherungspflichtige Stellen ersetzt werden.

2. FallmanagerInnen müssen ein genaues Anforderungsprofil und eine Stellenbeschreibung abgeben. Es wäre verheerend, wenn womöglich unmotivierte, weil zwangsverpflichtete Arbeitskräfte soziale Dienste verrichten und erfahrene MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche verdrängen.

3. „Ein-Euro-Jobs“ müssen den Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen nutzen. Die Beschäftigung muss die Betroffenen qualifizieren und fördern. Sie müssen die Persönlichkeit stabilisieren und einen Anschluss an Entwicklungen des Arbeitslebens gewährleisten. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern und dies mit höheren Aufwandsentschädigungen zu honorieren. Wir lehnen „Ein-Euro-Jobs“ ab, die keine erkennbaren Vorteile für die Lebensperspektive der Betroffenen haben

Wir Grünen werden uns dafür einsetzen, dass die Ein-Euro-Jobsnicht nur treffender benannt, sondern auch besser gestaltet werden. Ein kleiner Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Anerkennung der Betroffenen wäre, die Auszahlung der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II , der Wohnkosten und die Entlohnung aus solchen Arbeitsgelegenheiten zusammenzufassen, was zu einem Betrag von acht bis neunhundert Euro monatlich führte. Ein "kombinierter Lohn" ist besser zu akzeptieren als ein Ein-Euro-Job. Jenseits der ABM oder „Ein-Euro-Jobs“ sind neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Übergang vom ersten zum zweiten Arbeitsmarkt zu erschließen. Dies zeigen vorbildlich die von unserem Integrationsamt geförderten Integrationsfirmen. Auf die drohende Langzeitarbeitslosigkeit müssen wir Antworten gegeben, die einer Bürgergesellschaft würdig sind.

 

Martin Kresse

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

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