TOP 13 Gemeinsame Resolution der
Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe zur Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe
- Drucksache Nr. 11/57 -
Kresse (Bündnis 90/DIE GRÜNEN): Herr Vorsitzender!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren
ist in der Politik für behinderte Menschen ein Paradigmenwechsel begonnen worden, den wir, Bündnis 90/DIE
GRUNEN, nachhaltig unterstützen werden: von der Versorgung hin zur Teilhabe
und Selbstbestimmung.
Schon in der letzten
Wahlperiode ist das SGB IX reformiert und verabschiedet worden: Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen. Es formuliert Leistungsansprüche aus der
Sicht der Betroffenen, der behinderten Menschen.
Auch der
Landschaftsverband Rheinland hat eine Selbstverpflichtung abgegeben. Wenn er
von „Qualität für Menschen“ spricht, meint das aus meiner Sicht immer, Hilfebedarf
aus der Sicht behinderter Menschen zu organisieren.
Laut Koalitionsvertrag
im Bund werden wir in dieser Wahlperiode weiter die Selbstbestimmung für
behinderte Menschen voranbringen und die Fortentwicklung der
Eingliederungshilfe prüfen. Viele Betroffene, Verbände und Kostenträger streben
ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung an, um konsequent und immer
aus der Sicht der Betroffenen Unterstützungsbedarf zu formulieren.
Wir haben im
Sozialausschuss die Verwaltung gebeten, entsprechende Überlegungen für ein
solches Leistungsgesetz vorzustellen, und wir wissen, meine Damen und Herren,
dass wie in der Pflegeversicherung auch ein solches Gesetz nicht in einer
Wahlperiode kommt.
Als ersten Schritt
dahin unterstützen wir die heute zur Abstimmung stehende gemeinsame Resolution
der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland. Für viele Menschen mit
Behinderung ist die Sozialhilfe grundsätzlicher Kostenträger für Leistungen
zur Teilhabe der Menschen an der Gemeinschaft geworden. Damit hat die Sozialhilfe
ihre ursprüngliche Funktion, für akute Krisen vorübergehend zu zahlen,
verloren.
Die Kostenträger der
Sozialhilfe, die Kommunen, sind Ausfallbürgen für gesamtgesellschaftliche Verantwortung
geworden — mit der in der Resolution ausführlich beschriebenen Konsequenz,
nämlich dass die kommunale Familie zunehmend handlungsunfähig wird.
So gesehen tragen wir
die in der Resolution geforderte finanzielle Beteiligung des Bundes voll mit.
Sie ist sachgerecht.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Neben diesem
ersten Schritt zu einem Leistungsgesetz setzen wir uns für Teilhabe und
Selbstbestimmung ein, um immer wieder aus der Sicht der betroffenen Bürger zu
fragen: Was ist notwendig?
Zusammen mit unserem Koalitionspartner in Bund und
Land werden wir deshalb für die konkrete Umsetzung des gesetzlich verbrieften
Vorranges von ambulant vor stationärer Hilfe eintreten und konkret auf
Landesebene die Zuständigkeitsverlagerung des betreuten Wohnens auf die Landschaftsverbänden
beschließen.
In diesem Zusammenhang
gilt es auf Bundesebene, das BSHG weiterzuentwickeln. Rehabilitationsfeindlich
ist zurzeit zum Beispiel, dass Betroffene mit ihrem Einkommen beim Wechsel von
stationären zu ambulanten Hilfen stärker finanziell belastet werden. Auch
müssen wir Kostenträger mehr Steuerungsmöglichkeit in der Versorgungslandschaft
eingeräumt bekommen. — Ich danke Ihnen.
(Beifall bei Bündnis
90/DIE GRUNEN)
Martin
Kresse * Von-Limburg-Str. 5
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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