TOP 13 Gemeinsame Resolution der Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe

- Drucksache Nr. 11/57 -

 

Kresse (Bündnis 90/DIE GRÜNEN): Herr Vorsit­zender! Meine Damen und Herren! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist in der Politik für behinderte Menschen ein Paradig­menwechsel  begonnen worden, den wir, Bündnis 90/DIE GRUNEN, nachhaltig unterstützen wer­den: von der Versorgung hin zur Teilhabe und Selbstbestimmung.

Schon in der letzten Wahlperiode ist das SGB IX reformiert und verabschiedet worden: Rehabilita­tion und Teilhabe behinderter Menschen. Es for­muliert Leistungsansprüche aus der Sicht der Betroffenen, der behinderten Menschen.

Auch der Landschaftsverband Rheinland hat ei­ne Selbstverpflichtung abgegeben. Wenn er von „Qualität für Menschen“ spricht, meint das aus meiner Sicht immer, Hilfebedarf aus der Sicht be­hinderter Menschen zu organisieren.

Laut Koalitionsvertrag im Bund werden wir in die­ser Wahlperiode weiter die Selbstbestimmung für behinderte Menschen voranbringen und die Fort­entwicklung der Eingliederungshilfe prüfen. Viele Betroffene, Verbände und Kostenträger streben ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinde­rung an, um konsequent und immer aus der Sicht der Betroffenen Unterstützungsbedarf zu formulieren.

Wir haben im Sozialausschuss die Verwaltung gebeten, entsprechende Überlegungen für ein solches Leistungsgesetz vorzustellen, und wir wissen, meine Damen und Herren, dass wie in der Pflegeversicherung auch ein solches Gesetz nicht in einer Wahlperiode kommt.

Als ersten Schritt dahin unterstützen wir die heu­te zur Abstimmung stehende gemeinsame Reso­lution der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland. Für viele Menschen mit Behinde­rung ist die Sozialhilfe grundsätzlicher Kostenträ­ger für Leistungen zur Teilhabe der Menschen an der Gemeinschaft geworden. Damit hat die Sozi­alhilfe ihre ursprüngliche Funktion, für akute Kri­sen vorübergehend zu zahlen, verloren.

Die Kostenträger der Sozialhilfe, die Kommunen, sind Ausfallbürgen für gesamtgesellschaftliche Ver­antwortung geworden — mit der in der Resolution ausführlich beschriebenen Konsequenz, nämlich dass die kommunale Familie zunehmend hand­lungsunfähig wird.

So gesehen tragen wir die in der Resolution ge­forderte finanzielle Beteiligung des Bundes voll mit. Sie ist sachgerecht.

Meine Damen und Herren, wie gesagt: Neben diesem ersten Schritt zu einem Leistungsgesetz setzen wir uns für Teilhabe und Selbstbestim­mung ein, um immer wieder aus der Sicht der betroffenen Bürger zu fragen: Was ist notwen­dig?

Zusammen mit unserem Koalitionspartner in Bund und Land werden wir deshalb für die konkrete Umsetzung des gesetzlich verbrieften Vorranges von ambulant vor stationärer Hilfe eintreten und konkret auf Landesebene die Zuständigkeitsver­lagerung des betreuten Wohnens auf die Land­schaftsverbänden beschließen.

In diesem Zusammenhang gilt es auf Bundes­ebene, das BSHG weiterzuentwickeln. Rehabili­tationsfeindlich ist zurzeit zum Beispiel, dass Be­troffene mit ihrem Einkommen beim Wechsel von stationären zu ambulanten Hilfen stärker finan­ziell belastet werden. Auch müssen wir Kosten­träger mehr Steuerungsmöglichkeit in der Ver­sorgungslandschaft eingeräumt bekommen. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Bündnis

90/DIE GRUNEN)

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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