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Sozial-Rundbrief Januar 2004

 

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Köln, 9. Januar 2004

 

 

Neue Förderung von Koordinierung-, Kontakt- und Beratungsangeboten für

Menschen mit geistiger Behinderung

 

Für psychisch Behinderte gibt es schon ein flächendeckendes Angebot an Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) im Rheinland, die als Kontakt – und Beratungsangebote das ambulante Betreute Wohnen absichern. Grundsätzlich hat sich dieses niederschwellige Angebot bewährt. Wir meinen allerdings, dass sich die Zielrichtung der SPZs weiterentwickeln muss, denn behinderte Menschen wollen immer stärker an den normalen Lebensbereichen teilnehmen, nicht in Sondereinrichtungen leben, und dabei brauchen sie Unterstützung.

 

Für Menschen mit geistiger Behinderung fehlt etwas Vergleichbares. Im Zusammenspiel mit unserer Verwaltungsspitze im LVR und der Politik ist es gelungen, ein neues Angebot zu finanzieren. Dies ist natürlich in Zeiten knapper Haushaltsmittel schwierig. Wieder ist es uns gelungen, wie beim Hochzonen und Ausbau des Betreuten Wohnens bei den Landschaftsverbänden auch, sozial- und versorgungspolitisch notwendige Weiterentwicklung mit Kostenbegrenzung zu verbinden: Wir wollen ein niederschwelliges Beratungsangebot auch für geistig behinderte Menschen, damit Familien z.B., in denen geistig behinderte Menschen leben, entlastet werden und behinderte Menschen erst gar nicht Eingliederungshilfe benötigen oder sogar in Wohnheime verlegt werden müssen. Bezahlen wird der LVR das zu 80% aus Stiftungs- und zu 20% aus Sozialhilfemittel.

 

Auf 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner soll eine volle Stelle mit 63.000 € finanziert werden. Mindestens 2/3 der Tätigkeiten müssen durch eine Fachkraft mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss ausgeführt werden. Träger sollen so flexibel und fachlich angemessen handeln und weitere Tätigkeiten können von anderen Kräften effektiver durchgeführt werden. Dabei geht es nicht darum, einen neuen Einrichtungstyp zu schaffen. Deswegen finanzieren wir auch nur Personalkosten. Ziel ist vielmehr, bestehende Strukturen vor Ort zu nutzen.

 

Da behinderte Menschen immer stärker in den normalen Lebensbereichen teilnehmen und nicht in Sondereinrichtungen betreut werden wollen sind bestehlende Angebote weiterzuentwickeln und trägerübergreifend zu vernetzen. Menschen mit geistiger Behinderung sollen dabei unterstützet werden, Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote des normalen Sozialraumes zu nutzen. Ideal ist, wenn diese AssistentInnen in einer Kultur- oder Freizeiteinrichtung angesiedelt sind und wir bitten Euch in den Kommunen, dabei zu helfen. Darauf zu achten ist, dass dieses niederschwellige Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebot nicht als Anwerbemöglichkeit von einzelnen Trägern missverstanden wird, um ihre Einrichtungen voll zu bekommen. Deswegen legen wir großen Wert auf ein trägerübergreifende und vernetzte Arbeit in der Region. Nur intensive Netzwerkarbeit kann verhindern, das Menschen mit Hilfebedarf in ihren Wohnungen nicht durch die Maschen fallen und im Wohnheim landen.

 

Wir werden im Sozialausschuss im LVR uns weiter um diese Entwicklung kümmern und in den nächsten Sitzungen den flächendeckenden Ausbau von 64 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung bis zum Jahre 2006 aufbauen und auf Dauer sicherstellen.

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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