An den

Vorsitzenden des Sozialausschusses

Herrn Paul Heidrich

über 06

Köln, den 15.11.01

Sitzung des Sozialausschusses am 4.12.2001

Antrag zur Tagesordnung: "Persönliches Budget in Modellvorhaben erproben"

Sehr geehrter Herr Heidrich,

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage ich, den Punkt "Persönliches Budget in Modellvorhaben erproben" in die Tagesordnung aufzunehmen.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Leistungen zur Teilhabe als "persönliches Budget" im Modellvorhaben zu erproben und eine Konzeption mit folgenden Zielsetzungen dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen:

Als Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind

Um Zugangsvoraussetzungen und die Nutzung des persönlichen Budgets zu erleichtern sollen ein Unterstützungsmanagement, selbstorganisierte Unterstützungsstrukturen oder Assistenz den interessierten Personen angeboten werden.

Als Ziele bei den Teilnehmer und Teilnehmerinnen gelten

Ziele für den Rehabilitationsträger sind

Begründung:

Das neue SGB IX fordert von den Rehabilitationsträgern in § 17, in einem Modellvorhaben Leistungen zur Teilhabe durch ein persönliches Budget zu erproben.

Der § 9 SGB IX "Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten" bestimmt, dass bei den Entscheidungen und Ausführungen der Leistungen zur Teilhabe berechtigen Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen wird (Abs. 1). Und weiter in Abs. 2: "Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können."

Die Erprobung eines persönlichen Budgets steht neben dieser gesetzlichen Grundlage in Kontinuität zum Bestrebens des LVRs, die Aufgaben- und Finanzverantwortung in der Eingliederungshilfe in eine Hand zu bekommen, um selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen, Kosten zu sparen und den § 3a des Bundessozialhilfegesetzes umzusetzen: "Die erforderliche Hilfe ist so weit wie möglich außerhalb von Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen zu gewähren". Gemäß § 101a BSHG soll zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe die Pauschalierung weiterer Leistungen erprobt werden.

Auch kann Hilfe so flexibilisiert und die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Hilfe bedarfsgerecht durchlässiger gemacht werden.

Mit dem persönlichen Budgets wird dem gewandelten Verständnis behinderter Menschen gegenüber mit seinem Recht auf selbstbestimmtes Leben entsprochen und dieser Paradigmawechsel sozialrechtlich nachvollzogen. So wird die institutionsbezogene Hilfegewährung durch personenzentrierten Bedarfsdeckung ersetzt und ein Rollenwechsel vom hilfebedürftigen Klienten zum Hilfe einkaufenden Kunden möglich.

Durch die Teilnahme am persönliche Budget wird die defizitorientierte, hierarchische, durch professionelle Entscheidungen bestimmte Rehabilitationspraxis abgelöst. Möglich werden damit folgende auch von der Betroffenenbewegung selbst formulierte behinderungspolitische Zielsetzungen:

Mit freundlichen Grüßen

gez. Martin Kresse

f. d. R. Ralf Klemm

-Fraktionsgeschäftsführer-

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

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