Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Neuss

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Herrn Landrat D. Patt

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Renate Dorner-Müller

Neuss, den 4.6.03

Seniorinnen und Senioren vor übermäßiger Kostenheranziehung schützen

 

Sehr geehrter Herr Patt,

 

wir bitten Sie, vorstehenden Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25. Juni 2003 zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Novelle des Landespflegegesetzes übernimmt der Kreis Neuss die im neuen LPfG NW vorgesehene Heranziehungsgrenze für Einkommen bei der Berechnung des Pflegewohngeldes.

 

Begründung:

 

Die Verwaltung hat im letzten Sozial- und Gesundheitsausschuss die aktuelle Rechtssprechung vorgetragen. Danach ist sie gehalten, bei der Berechnung des Pflegewohngeldes von der bisherigen Praxis, keine Kostenheranziehung vorzunehmen, abzuweichen und sich stattdessen am BSHG zu orientieren. Der so zur Anwendung kommende Freibetrag wurde allgemein als zu niedrig, als besondere Härte und sozialpolitisch unerwünscht bezeichnet. Um ältere Damen und Herren für einige Monate nicht unnötig zu belasten und Verwaltungsaufwand zu minimieren, soll als freiwillige Leistung dieselbe Heranziehung gewährt werden, wie sie im neuen Landespflegegesetz vorgesehen ist. Auch dadurch erhält der Kreis Neuss außerplanmäßig zusätzliche Haushaltseinnahmen.

 Mit freundlichen Grüßen
 gez.
Erhard Demmer
 Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
im Kreistag Neuss

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

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