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Bündnis90/DIE GRÜNEN im Landschaftsverband
Rheinland
Tel: 0221/8093368 ; Text aus LVR-Report Dezember 1999
Gesundheitsreform 2000: Recht der PatientInnen
stärken
Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahre 2000 ist ein weiterer Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Versicherten, PatientInnen, ÄrztInnen und andern Beteiligten im System der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition stärkt
erstmals ernsthaft die Eigenverantwortung und Kompetenz der Patienten
und Versicherten.
Versorgung vernetzen
Die Vernetzung der verschiedenen medizinischen Sektoren
ist ein wesentlicher Bestandteil grüner Reformanstrengungen.
Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte und Rehabilitationseinrichtungen
sollen sich zusammenschließen können, um in ihrer Region
ein medizinisches Angebot zu schaffen, das Sektoren und Fachbereiche
übergreift. Von dieser vernetzten Versorgung profitieren
vor allem die Patientinnen und Patienten, weil ihre Behandlungen
besser aufeinander abgestimmt werden können. Auch Krisendienste
für psychisch Kranke können so durch Praxisnetze entstehen.
Rechte und Schutz der PatientInnen stärken
Die rot-grüne Koalition im LVR hat durch die
Aufwertung von der Kommission zum regulären Ausschuss für
Beschwerden und Anregungen und durch die Benennung von Ombudspersonen
vorbildlich PatientInnenrecht gestärkt. Bislang waren die
Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitswesen eher
Objekte der Fürsorge. Unter Stärkung der Eigenverantwortung
verstand die alte Bundesregierung vor allem eine höhere finanzielle
Beteiligung der Patienten. Die Gesundheitsreform will die Versicherten
als dritte Kraft neben Krankenkassen und Leistungsanbietern im
Gesundheitssystem etablieren. Deshalb sollen u.a. unabhängige
Beratungsstellen und Schulungen für PatientInnen gefördert
werden. Bei Konflikten zwischen Leistungserbringern und PatientInnen
sind die Krankenkassen in Zukunft angehalten, die PatientInnen
zu unterstützen.
Prävention und Selbsthilfe fördern
Die beste medizinische Versorgung besteht darin,
die Gesundheit durch Vorbeugung zu erhalten. Zur Lebensqualität
von kranken und behinderten Menschen wiederum können Formen
der Selbsthilfe - gerade auch bei psychisch Kranken - entscheidend
beitragen und bei der individuellen Krankheitsbewältigung
helfen. Maßnahmen der Prävention und die Förderung
der Selbsthilfe macht die Gesundheitsreform 2000 deshalb zu Leistungen
der Krankenkassen. Um Missbrauch durch unsinnige Marketingaktivitäten
auszuschließen , wird ein Katalog mit Kriterien hinsichtlich
Bedarf, Zielgruppen, Inhalten und Methodik erarbeitet.
Patientennahe gesundheitliche Versorgung
Bisher stationär tätige Einrichtungen können
sich zukünftig wohnortnah auch ambulant und teilstationär
engagieren - ein Weg, den die rot-grüne Koalition im LVR
mit dem Ausbau der Tageskliniken bereits beschritten hat. Psychiatrische
Institutsambulanzen sollen regelmäßig auch an Abteilungen
für Psychiatrie der Allgemeinkrankenhäuser zugelassen
werden. Dadurch können PatientInnen auch dann in ihrem gewohnten
Umfeld verbleiben, wenn sie eine hochspezialisierte Therapie benötigen.
Die Fallkostenpauschale für psychisch Kranke wird es nicht
geben, was den individuellen Therapieverläufen bei psychischen
Erkrankungen Rechnung trägt. Der Unterversorgung psychisch
Kranker will die Gesundheitsreform 2000 mit der Soziotherapie,
einem leistungsfähigen ambulanten Angebot, begegnen.
Natürlich hat die Gesundheitsreform 2000 noch
viele Elemente:
Hausärzte stärken, Datenschutz und Gesundheitsberichtserstattung
verbessern, durch Positivliste Medikamentenmarkt übersichtlicher
und wirtschaftlicher machen usw.. Auch für psychisch kranke
Menschen bietet die Gesundheitsreform Verbesserungen; es ist zu
wünschen, dass dies honoriert wird. Die aktuellen Verhandlungen
im Bundesrat werden zeigen, in wieweit die CDU blockiert. Immerhin
gab es im Gesundheitsausschuss des Bundesrates auch durch die
Zustimmung der Länder Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz
eine Mehrheit für die rot-grüne Gesundheitsreform 2000.
Martin Kresse