Kreistagsfraktion Neuss
Bündnis 90/Die Grünen, KTF, Schulstr. 1, 41460 Neuss


Herrn
Landrat Dieter Patt

Fax-Nr. 9282400

Martin Kresse / Renate Dorner-Müller

Neuss, den 29. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Patt,
wir bitten Sie, die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 13. Juni 2001 um den Punkt "Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge" zu erweitern und beantragen hierzu den Beschluss nachstehender Resolution an die im Landtag vertretenen Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, F.D.P., Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

"Sehr geehrte Damen und Herren, in seiner Sitzung am 13. Juni 2001 beschloss der Kreistag Neuss einstimmig folgende Resolution zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge:

Der Kreistag Neuss fordert die Landesregierung NRW auf, sich gegenüber dem Landesarbeitsamt NRW und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass

§ die Negativlisten, für die nach globaler Arbeitsmarktprüfung keine Arbeitserlaubnis erteilt werden darf, ersatzlos gestrichen werden,

§ die Prüffrist im Rahmen der individuellen Arbeitsmarktprüfung deutlich auf 1 bis 2 Wochen verkürzt wird,

§ Asylbewerber und Flüchtlinge nach drei Jahren Aufenthalt in der BRD unabhängig von ihrem Verfahrensstand und Aufenthaltsstatus einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Der Kreistag Neuss beauftragt den Landrat, diesen Beschluss weiterzuleiten an

§ die Landesregierung NRW

§ die Fraktionen im Landtag NRW mit der Bitte um Unterstützung

§ den Städtetag NRW mit der Bitte um Unterstützung

Begründung:

Seit dem 01. Januar diesen Jahres dürfen Asylbewerber und geduldete Ausländer nach einer einjährigen Wartezeit in Deutschland arbeiten und Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die eine Aufenthaltsbefugnis nach § 32 a Ausländergesetz haben, stehen ohne Wartezeit dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Soweit die Theorie, die Praxis sieht anders aus. Vor der Arbeitsaufnahme gilt es zu prüfen, ob nicht ein bevorrechtigter Arbeitnehmer - also ein arbeitsloser Deutscher, EU-Ausländer oder ein Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis - für die Stelle zur Verfügung steht. Während in fast allen anderen Bundesländern die Prüfung im Einzelfall entschieden wird, gibt es in NRW nach wie vor eine Sperrliste für bestimmte Berufsgruppen. Diese Sperrliste umfasst immerhin 60 Berufe, darunter auch solche wie Raumpfleger oder Lagerhelfer. De facto bleibt also das Arbeitsverbot für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge in unserem Land so gut wie bestehen.

Das hat nicht nur gravierende negative Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen müssen, sondern auch auf unsere Wirtschaft, der die Arbeitskräfte fehlen. Denn oft findet sich gar kein bevorrechtigter Arbeitsloser, der die Stelle annehmen will. Die Folge ist, dass arbeitswillige Asylbewerber und Flüchtlinge in den ungeschützten Schwarzmarkt abgedrängt werden. Unsere Sozialkassen gehen dadurch wichtige Beiträge verloren.

Negative Auswirkungen hat die Regelung aber auch auf das Ansehen der Asylbewerber und Flüchtlinge bei der deutschen Bevölkerung, die nur sieht, dass diese Menschen nicht arbeiten, sondern von der Sozialhilfe leben, und auch auf die Selbstachtung der Betroffenen.

Es gehört unendlich viel Mut und Selbstvertrauen dazu, sein Land zu verlassen und dort alles aufzugeben, auch wenn politische Verfolgung oder Krieg in der Heimat der Grund dazu sind. Dieses Potential sollten wir nicht blockieren, sondern gezielt nutzen.

Ich bitte Sie freundlich, dieses Anliegen des Kreistages Neuss zu unterstützen."

Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

im Kreistag Neuss
Erhard Demmer

Fraktionsvorsitzender

D/ Fraktionsgeschäftsstellen der CDU, SPD und FDP


Leider wurde die Resolution, die im NRW-Landtag und im Aachener Stadtradt einstimmig Zustimmung fand, von der CDU im Kreistag Neuss nicht unterstützt.

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel  02166/83904 Fax 135680
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