3. Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland am 7.6.2000
Rede zur Resolution Novelle des Schwerbehindertengesetzes
Kresse (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Als wir vergangenes Jahr von der Novelle des Schwerbehindertengesetzes erfahren haben, sind wir - Politik und Verwaltung - direkt aktiv geworden. Wir haben die Erfahrungen aus dem Rheinland nach Berlin transportiert. Der Gesetzentwurf ist in wesentlichen Punkten besser geworden. Vielleicht haben Sie, Herr Heidrich, gar nicht die aktuelle Fassung; denn ein solcher Rundumschlag passt nicht mehr in die aktuelle Lage.
(Beifall bei Bündnis 90/Die Grünen und SPD)
Unsere Bemühungen hatten Erfolg. Der Integrationsfachdienst kommt jetzt flächendeckend und ist im Trägerverbund möglich. Damit sind unsere wichtigen Anliegen erfüllt, dass es nämlich bei dem behindertenspezifischen Ansatz bleibt, dass wir auch im behindertenspezifischen Versorgungssystem unseren Integrationsfachdienst anbieten können.
Wir müssen in der Tat dafür sorgen, dass die Arbeitsverwaltung nicht bevormundet, dass es nicht zu einer Gleichmachung dieser vielfältigen Projekte kommt. Das wäre schädlich.
Wichtig ist auch, dass die Integrationsfirmen jetzt endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Wir sehen in einem Punkt allerdings eine bedenkliche Formulierung, nämlich hinsichtlich der Festschreibung auf 15 Wochenstunden, was die Möglichkeit von Zeitarbeit angeht. Besser wäre es, für Teilzeit lediglich 8 Wochenstunden festzuschreiben. Das käme den Erfahrungen im Rheinland sehr entgegen.
Positiv ist schließlich auch - das ist eine alte grüne Forderung - der individuelle Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Deswegen verstehe ich ihre Äußerungen - Herr Heidrich - überhaupt nicht. Die Möglichkeiten im Rahmen der Novelle sind nämlich vielfältiger geworden. In diesem Zusammenhang von einem dilettantischen Gesetzentwurf zu sprechen, geht an der Wirklichkeit vorbei.
(Beifall bei Grünen und SPD)
Wir begrüßen - wie auch Sie - dass das Ziel der Bundesregierung zusätzliche Arbeitsplätze ist. Das darf kein Strohfeuer sein. Deswegen plädieren wir dafür, nicht nur in zwei Jahren zu kontrollieren, sondern auch darüber hinaus. Die Beschäftigung von Schwerbehinderten ist in den letzten Jahren gesunken, was bedenklich ist. Deswegen ist es notwendig, die Förderinstrumente zu erweitern. Das ist geschehen, und das begrüßen wir. Wir verstehen in dem Zusammenhang nicht, dass die Pflichtquote abgesenkt wird. Da greifen wir Ihre Kritik auf. Das ist auch uns ein Dorn im Auge. Wir sehen nämlich, dass die Arbeitgeber unverändert in der Verantwortung sind, Schwerbehinderte anzustellen. Wenn sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Deswegen ist das Förderinstrumentarium erweitert worden. Aber auch im finanziellen Bereich müssen sie womöglich zusätzliche Anstrengungen unternehmen.
In dem Zusammenhang ist es völlig richtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht zu einer Einschränkung der WfB-Förderung kommen darf, vor allen Dingen auch deswegen nicht, weil wir sehr gute Erfahrungen mit der Integration von Schwerbehinderten in WfBs gehabt haben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es ist richtig, dass es im Detail noch Bedenken gibt, die wir unverändert nach Berlin transportieren müssen. Ich danke allen Fraktionen, dass Sie unserer Anregung und unserer Initiative gefolgt sind, diese Resolution auf den Weg zu bringen. - Danke schön.
(Beifall bei Bündnis 90/Die Grünen und bei Teilen der
SPD)