Redebeitrag des Kreistagsabgeordenten Martin Kresse, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag Neuss, vom 14. März 2001
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
erfreulich ist, dass es auch seitens der CDU
im Sozialbereich nicht zu einem Standardabbau gekommen ist. Unerfreulich
ist, dass die CDU nichts Neues angeregt hat. Und das bedeutet
Stillstand und Stillstand bedeutet in einer sich wandelnden Zeit
Rückschritt durch die CDU.
Wir wollen die sozialpolitische Landschaft
im Kreis Neuss vielfältiger machen und die massiven Beratungsdefizite
bei der Schwangerschaftskonfliktberatung überwinden: Wir
haben im Kreis Neuss nur halb so viele Beraterinnen wie gesetzlich
vorgeschrieben. Das Land würde gerne dem Kreis Neuss helfen
und zahlt etwa 80%. Durch Pro Familia wollten wir erstmalig einen
nicht konfessionell gebundenen freien Träger ins Kreisgebiet
holen. Wir haben zwar im Kreisgesundheitsamt eine Beraterin, aber
in Urlaub und Fortbildungszeiten ist die Stelle nicht besetzte
und die CDU wollte diese auch nicht aufstocken. Wäre die
CDU unseren Vorschlägen gefolgt hätten wir mit einem
Minimum an finanziellem Einsatz ein Maximum an Qualität -
nämlich Wahlmöglichkeiten für die Frauen. Das wollte
die CDU nicht.
Wir wollen nicht über Kreisentwicklung und Beschäftigungsförderung reden, sondert handeln:
Der Kreis Neuss braucht selbst eine Beschäftigungsförderungsgesellschaft, um als Kreis handlungsfähig zu werden, vor allem im südlichen Kreisgebiet in Grevenbroich. Und da ist großer Handlungsbedarf und der Kreis Neuss ist schon da mit einer Keimzelle, nämlich dem Technologiezentrum Glehn, das als Beschäftigungsförderungsgesellschaft ausgeweitet werden kann.
Bisher haben Landrat und CDU in der Beschäftigungsförderung gerade bei Sozialhilfeempfängern versagt: während im Bundesdurchschnitt die Zahl der Sozialhilfeempfänger bei der Hilfe zum Lebensunterhalt um knapp 3 % gesunken ist, ist sie im Kreis Neuss um nur knapp1,6 % gesunken. Auch gibt der Kreis Neuss in diesem Jahr eine Millionen DM weniger aus als im vergangenen und initiiert nichts Neues.
Und der Kreis Neuss gibt sowieso schon nur
die Hälfte an Impulsen wie der vergleichbare Kreis Mettmann.
Wieder bedeutet das: Stillstand ist Rückschritt
Auch bei der Sozialhilferegelung nichts Neues.
Auch hier wurde weniger erreicht als gesetzlich möglich: der Anreiz zur Kosteneinsparung ist nach der Kreisregelung deutlich geringer als in der gesetzlichen Regelung und lässt Beschäftigungsförderungsimpulse völlig vermissen.
Wieder bedeutet das: Stillstand ist Rückschritt!
Wer für Beschäftigungsförderung zuständig ist, wurde in der Sozialhilferegelung gar nicht geklärt. Die Sozialhilfekosten sinken wegen des allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosigkeit durch Rot-Grün und der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch Rot-Grün und wegen der verschärften Zugangsprüfung, nicht wegen zusätzlicher Beschäftigungsförderungsinitiativen, das belegen die Zahlen eindeutig. Und auch ein möglicher Vorteil der Sozialhilferegelung, dass der Kreis 18,7 Mio. DM zusätzlich schultert und vor allem der Stadt Neuss mit 2,8 Mio. DM entgegengekommen ist, verbessert die Zusammenarbeit nicht.