Fünf Jahre zum Wohle der Menschen mit Behinderung im Rheinland - Kurzfassung

19.06.2008

 

Sozialausschuss des Landschaftsverband Rheinland (LVR) zieht positive Bilanz nach fünf Jahren LVR-Zuständigkeit für alle Leistungen zum Wohnen für Menschen mit Behinderungen / LVR ist bereit, die Aufgabe dauerhaft zu übernehmen

Seit fünf Jahren ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für alle Unterstützungsleistungen zum Wohnen (Wohnheime und ambulant betreutes Wohnen) für behinderte Menschen im Rheinland zuständig. Zeit für den LVR-Sozialausschuss, Bilanz zu ziehen: Der Ausschuss stellt fest, dass sich diese zunächst bis 2010 befristete Aufgabenübertragung bewährt hat. Dem Landschaftsverband ist es gelungen, dass trotz einer stetig wachsenden Zahl von Menschen mit Behinderungen, heute weniger Menschen in Wohnheimen leben. Stattdessen entscheiden sich im Rheinland immer mehr Menschen für das selbstständige Wohnen mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. Das ist bundesweit einmalig.

Auch finanziell hat diese Entwicklung positive Auswirkungen. Durch die Leistungen aus einer Hand durch den LVR ist es gelungen, die durchschnittlichen Kosten pro Person für die gesamten Wohnleistungen für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren – auch unter Einbeziehung einer ergänzenden steuerfinanzierten Leistung. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Weiterhin konnte der LVR mit seinen ausgewiesenen Fachleuten, dem Ziel, für alle Menschen mit Behinderungen im Rheinland einheitliche Lebensverhältnisses herzustellen, einen großen Schritt näher kommen.

Eine der Grundlagen all dieser positiven Entwicklungen, sind die in den letzten fünf Jahren für das Rheinland neu entwickelten Instrumente:

- individuelles Hilfeplanverfahren (personenzentrierter Ansatz)
- Hilfeplankonferenzen
- Regionalkonferenzen
- Flächendeckende Einrichtung von Koordinierungs- Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)

Entscheidend zum Erfolg beigetragen hat überdies die Rahmenzielvereinbarung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen zum Wohnen zwischen den nordrheinwestfälischen Landschaftsverbänden und den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege. Im Mai 2007 wurde vereinbart, bis Ende 2008 fünf Prozent aller Heimplätze dauerhaft in ambulante Unterstüt-zungsangebote umzuwandeln und damit abzubauen. Dieses Ziel werden wir gemeinsam erreichen - ein bundesweit anerkannter Erfolg.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die einheitliche Zuständigkeit der Landschaftsverbände zunächst lediglich bis zum 30. Juni 2010 gelten soll. Die bisherigen Erfolge ermutigen uns – deshalb sprechen wir uns für eine dauerhafte Übertragung der Aufgaben der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen auf die Landschaftsverbände in NRW aus. Die positiven Beispiele anderer Bundesländer wie Sachsen, Bayern und Hessen zeigen, dass auch dort der Bedarf nach einer einheitlichen, überörtlichen, kommunal gesteuerten Zuständigkeit für die Eingliederungshilfeleistungen erkannt wird.

Wenn die Zuständigkeit für die Unterstützung behinderter Menschen bei den Landschaftsverbänden bleibt, so werden wir den begonnen Prozess der Ambulantisierung unter fachlichen und finanziellen Aspekten weiter fortsetzen. Das Leistungsangebot zur Unterstützung des selbstständigen Wohnens wollen wir weiter ausdifferenzieren und die Regionalkonferenzen zu tragfähigen örtlichen Planungsgremien der kommunalen Sozialplanung weiterentwickeln. Die Summe der Erfolge ermutigt uns, dass die Aufgaben auch dauerhaft auf den LVR übertragen werden – zum Wohle der Menschen mit Behinderung – und dem der öffentlichen Haushalte.

Köln, im Juni 2008

die Vorsitzende des Sozialausschusses des LVR Dorothee Daun und die Sprecher und Sprecherinnen der Fraktionen und der Gruppe im Sozialausschuss:

Paul Heidrich,  CDU-Fraktion
Conny Schmerbach, SPD-Fraktion
Martin Kresse, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Brigitte Mangen, FDP-Fraktion
Jörg Detjen, Gruppe die Linke

 

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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