Keine Zuzahlungspflicht für Arme
Im Sozialausschuss konnten wir einen Teilerfolg mit unserer Resolution erreichen, die Zuzahlungspflicht für SozialhilfeempfängerInnen abzuschaffen. (Wir haben darüber bereits berichtet.) Konsens aller Fraktionen war, die Zuzahlungspflicht für Heimbewohner und –bewohnerinnen abzulehnen. Nur wir GRÜNE gingen und gehen noch weiter: Auch die Zuzahlungspflicht für alle SozialhilfeempfängerInnen muss weg. Wir sehen die negativen Auswirkungen besonders gut bei den Menschen, für die wir zuständig sind, wie zum Beispiel z.B. NutzerInnen der Angebote des ambulanten Wohnens (BeWO).
Die Gründe liegen auf der Hand: Die Zuzahlungsobergrenze für Medikamente und Praxisgebühr ist oft schon in den ersten Wochen erreicht. Für die Betroffenen kann dies bedeuten, dass sie bei einem monatlichen Regelsatz von 296 Euro (Haushaltsvorstand in Nordrhein- Westfalen) 71 Euro (bzw. 35 Euro bei chronisch Kranken) zahlen müssen. Das sind rund 24 Prozent (bzw. 12 Prozent) des zum Leben zur Verfügung stehenden Geldes. Wir halten das für nicht zumutbar. Der Sozialhilfesatz orientiert sich am Existenzminimum. Er enthält keinen Spielraum für Luxusausgaben, auf die verzichtet werden könnte, noch lässt er es zu, Ersparnisse zu erzielen. Wir fragen uns, wie So-
ialhilfeempfängerInnen dieses Geld aufbringen sollen. Dazu kommt, dass SozialhilfeempfängerInnen nicht verschreibungspflichtige Medikamente alleine zahlen müssen. Kinder übrigens auch. Die im März erfolgte Kostenübernahmeregelung entlastet zum Beispiel psychisch kranke SozialhilfeempfängerInnen nicht.
Neben der unverhältnismäßigen Belastung von SozialhilfeempfängerInnen sehen wir besondere gesundheitliche Risiken. Menschen mit psychischen Krankheiten meiden die oft notwendigen therapeutischen Maßnahmen, nehmen zum Beispiel ihre Tabletten nicht regelmäßig ein oder gehen nicht zum Arzt. Diese Vermeidungshaltung wird durch die Zuzahlungspflicht weiter verstärkt. Wir befürchten, dass sich die medizinische Versorgung dieser Menschen rapide verschlechtert.
Wir fordern:
Ø Statt der sozialen Verelendung den Weg zu bereiten, auch SozialhilfeempfängerInnen medizinisch gut zu versorgen ! Hier sind die Krankenkassen als vorrangige Kostenträger und der Gemeinsame Ausschuss der Ärzte und Krankenkasse gefordert.
Ø In Vorsorge zu investieren, statt durch die Zuzahlungspflicht teure Krankenhaus- oder Heimaufenthalte zu provozieren.
Ø Die Zuzahlungspflicht für SozialhilfeempfängerInnen muss gestrichen werden!
Martin Kresse (Korschenbroich) Mitglied im Sozialausschuss
Martin
Kresse * Von-Limburg-Str. 5
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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