LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Drucksache 13/2219

13. Wahlperiode

 
 

28.01.2002

 
 

Kleine Anfrage 698

 
 
 

des Abgeordneten Oliver Keymis GRÜNE

 

Hier zur Antwort der Landesregierung 13/2544 vom 19.4.02

 

Immobilienschäden im Bereich der Städte Korschenbroich und Kaarst (Kreis Neuss) durch Wiederanstieg des Grundwassers in Folge der Westverlagerung der rheinischen Braunkohletagebaue

 
 
 

Im Raum Korschenbroich/Kaarst (Kreis Neuss) liegt seit den 60er-Jahren durch die Trockenlegung des südlich davon betriebenen Braunkohletagebau Garzweiler ein unnatürlich gesenktes Grundwasserniveau vor. Im Zuge dieser künstlich hergestellten, niedrigen Grundwasserstände sind in der Stadt Korschenbroich sowie in Teilbereichen der Stadt Kaarst in der Zwischenzeit neue Baugebiete erschlossen und zahlreiche Gebäude ohne Vorkehrungen gegen ein Wiedereinstellen des natürlichen Grundwasserniveaus nach Rückgang der Sümpfungsmaßnahmen errichtet worden. Eine Analyse über die aktuelle und zukünftige Betroffenheit durch Immobilienvernässungen wurde durch die Stadt Korschenbroich unter finanzieller Beteiligung des Landes in Auftrag gegeben und vom Geotechnischen Büro Prof. D. Ing. H. Düllmann/Aachen Mitte 2001 vorgelegt. Über die Gesamtproblematik finden regelmäßige Verwaltungsgespräche zwischen beteiligten Landesbehörden sowie dem Kreis Neuss und den betroffenen Städten statt. Auch der Petitionsausschuss des Landtags war bereits mit einer Petition von Betroffenen beschäftigt.

 

Zur Abwehr von Gebäudeschäden wurden seitens der Stadt Korschenbroich für die Winterhalbjahre 2000/2001 und 2001/2002 Notmaßnahmen in Form kleinräumiger, hydraulischer Eingriffe gegen den Grundwasseranstieg in aktuell besonders gefährdeten Wohnbereichen beantragt und von den zuständigen Landesbehörden teilweise genehmigt. Darüber hinaus wird in einer beim Kreis Neuss angesiedelten Grundwasserkommission anhand weiterer, in Auftrag gegebener Untersuchungen über eine langfristige, effektive und im Rahmen der Grenzen von Wasserwirtschaft und Wasserrecht mögliche Lösungsstrategie beraten.

 
 
 

In der Diskussion um die Grundwasserstände im Raum Korschenbroich fordert die politische Mehrheit im Kreis Neuss und in den betroffenen Kommunen nunmehr offensiv staatliche Hilfe durch Bund und Land mit Verweis auf entsprechende Maßnahmen im Zuge der Abwicklung von Altlasten aus der ehemaligen DDR-Braunkohlewirtschaft im Raume Hoyerswerda/Sachsen.

 

Als weiteren Lösungsvorschlag liegt den politischen Gremien des Kreises Neuss inzwischen ein Antrag der CDU-Mehrheit vor, "die Landesregierung NRW aufzufordern, den Bergbaubetreiber RWE/Rheinbraun zu verpflichten, die Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler so zu steuern, dass der mit dem abwandernden Tagebau verbundene Anstieg des Grundwassers keine Gebäudeschäden verursachen kann".

 
 

Ich frage daher die Landesregierung:

 

1.

Welche aus Beteiligungsverfahren hervorgehenden Rahmenbedingungen und tatsächlichen Festsetzungen zur Grundwasserbewirtschaftung für den Betrieb der rheinischen Braunkohletagebaue sind gegenüber dem Bergbautreibenden verbindlich?

 

2.

Können diese auch für das Planungshandeln der betroffenen Kommunen als bekannt vorausgesetzt werden?

 

3.

Ist die Forderung, den Bergbaubetreiber RWE/Rheinbraun zu verpflichten, die Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler so zu steuern, dass der mit der Verlagerung des Abbaugeschehens verbundene Grundwasseranstieg keine Gebäudeschäden verursachen kann, vereinbar mit dem geltenden Betriebsplan dieses Tagebaus?

 

4.

Wenn diese Möglichkeit nach dem Betriebsplan in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht gegeben ist: ist es im Rahmen des geltenden Braunkohleplanverfahrens rechtlich möglich, eine erteilte Betriebsgenehmigung im geforderten Sinne zu verändern?

 

5.

Gibt es nach Darstellung der Landesregierung eine Vergleichbarkeit der tatsächlichen und rechtlichen Problemlagen zwischen der Stadt Hoyerswerda in Sachsen einerseits und den Städten Korschenbroich und Kaarst im Kreis Neuss in NRW andererseits und hat die Landesregierung NRW eine Möglichkeit, in gleicher Weise wie die sächsische Landesregierung zusammen mit der Bundesregierung, eine langfristige Lösung des Grundwasserproblems mitzufinanzieren?

 
 
 

Oliver Keymis

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
zurück zur Homepage oder Schreiben Sie mir: und Hier mein PGP-Schlüssel