Folgender Antrag wurde nicht nur im Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen, sondern wegen der grundsätzlichen Bedeutung in der folgenden Kreisausschusssitzung einstimmig bestätigt?
An den Landrat
des Kreis Neuss
Herrn Dieter Patt
Neuss den, 5.11.01
"Verbesserung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch das Zusammenführen aller Hilfen im Bereich Wohnen"
Sehr geehrter Herr Patt,
der Sozial- und Gesundheitsausschuss am 31. Oktober 2001 hat einstimmig die Resolution des Sozialausschusses der Landschaftsversammlung unterstützt.
Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses, Herr Dr. Klose MdL, hat wegen der Dringlichkeit angeregt, nicht die Kreistagssitzung am 18. Dezember 2001 abzuwarten, sondern die Resolution im Kreisausschuss zu verabschieden.
Wir bitten Sie deshalb, folgenden Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 07. November 2001 mit aufzunehmen:
Der Kreisausschuss des Kreises Neuss unterstützt die folgende Resolution des Sozialausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland und sendet sie an die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen:
"Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen möge die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zum selbständigen Wohnen (Betreutes Wohnen) den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe übertragen."
Begründung:
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind als überörtlicher Träger der Sozialhilfe unter anderem verantwortlich für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im stationären Bereich, also für die Übernahme der Kosten der Betreuung in einem Wohnheim oder einer Werkstatt für behinderte Menschen. Hierfür werden beide Landschaftsverbände in diesem Jahr rd. 4,5 Mrd. DM aufwenden. 2005 werden es voraussichtlich 6 Mrd. DM sein, wenn der Bedarf weiter wächst wie bisher. Insbesondere die Zahl der Menschen, die Hilfen zum Wohnen benötigen, nimmt von derzeit 38.000 Menschen jährlich um bis zu 1.900 Personen zu. Jedes Jahr werden in Gesamt-NRW mehrere hundert neue Heimplätze gebaut.
Dieser Entwicklung möchten die beiden Landschaftsverbände entgegensteuern. Statt neue Heimplätze zu planen und zu finanzieren, muss das sogenannte ambulant betreute Wohnen flächendeckend ausgebaut werden. Auf diese Weise wird die Autonomie von Menschen mit Behinderungen gestärkt und auch die Kostenentwicklung gebremst, da die ambulante Hilfe nur ein Drittel der Förderung eines Platzes in einem Wohnheim kostet. Aus diesen Gründen heraus haben sich beide Landschaftsverbände bereiterklärt, auch die Pflichtzuständigkeit für die ambulanten Hilfen in der Zukunft zu übernehmen, welche derzeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt.
Im August des letzten Jahres hat der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland in diesem Sinne eine Resolution einstimmig verabschiedet.
Auf der Basis eines Beschlusses des Landtages vom April 2000, den Sinn und Zweck einer Zusammenführung der Kostenzuständigkeit für die ambulanten und stationären Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand zu überprüfen, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (MASQT) im April diesen Jahres ein Werkstattgespräch durchgeführt. Hierzu heißt es in einem Eckpunktepapier des MASQT: "Entsprechend dem gefundenen Konsens in dem vom MASQT zu diesem Problembereich durchgeführten Werkstattgespräch beabsichtigt die Landesregierung daher für eine Übergangszeit die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe insgesamt vorzusehen, und damit kurzfristig die örtlichen Disparitäten aufzuheben und flächendeckend eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu erreichen. Nach der Übergangszeit ist jedoch die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe insgesamt zu prüfen und festzulegen."
Ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen ist es, dass Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden, ein Leben in Selbständigkeit eigenverantwortlich zu führen. Deshalb ist es sinnvoll dass perspektivisch die Zahl der Heimplätze in Nordrhein-Westfalen bedarfsgerecht reduziert werden und das ambulante, individuell angepasste Hilfeangebot ausgebaut wird. Und weil eine solche Forderung auch noch zu Kostensenkungen führt, erreichen wir einen schnellen bedarfsgerechten Ausbau ambulanter Wohnangebote. Im Rheinland würde die Kostenübernahme von 25 % für den örtlichen Sozialhilfeträger entfallen und eine zeitsparende Verwaltungsvereinfachung möglich. So wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Wir halten deshalb die Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung aller Hilfen im Bereich Wohnen in einer Hand bei den Landschaftsverbänden für einen mehrjährigen Überprüfungszeitraum für sinnvoll und bitten Sie, der anliegende Resolution des Sozialausschusses des LVRs zu zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erhard Demmer
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
im Kreistag Neuss
D/Kreisverwaltung Neuss
D/Fraktionsgeschäftsstellen CDU; SPD; FDP
Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
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