Hier zur Hintergrundsberichterstattung in der Süddeutschen Zeitung NRW vom 28.6.02
Novelle des Landespflegegesetzes hier: Musteranfrage zur Pflegeinvestition
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Landeshaus Kennedy-Ufer 2 D-50663 Köln ) (0221) 809-3368 4 (0221) 809-2560 + u.Kessing@lvr.de Köln, 5. Juli 2002 |
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Novelle des Landespflegegesetzes hat erhebliche - finanzielle - Auswirkungen auf die Kommunen: durch die Änderungen der Investitionsförderung verlieren die Kommunen Einfluss auf die Planung und Qualität. Darüber hinaus drohen den Städten und Gemeinden erhebliche finanzielle Belastungen.
Vorgesehen ist, die investive Förderung der Pflegeheime nicht mehr mit Darlehen des Landes und des Landschaftsverbandes Rheinland zu finanzieren (Objektförderung), sondern ganz über den Heimbewohner bzw. die Heimbewohnerin , der bzw. die bei Bedürftigkeit durch das Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfe unterstützt wird (Subjektförderung).
Diese Umstellung der Förderung auf die reine Subjektförderung hat zwar Vorteile, so erhalten nur Bedürftige Zuschüsse und Bau- und Modernisierungsmaßnahmen gehen schneller. Die Nachteile sind aber erheblich:
Um diese Entwicklung frühzeitig zu thematisieren empfehlen wir Euch die beiliegende Musteranfrage.
Viel Erfolg bei Eurer Initiative!
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Euch Stefan Peil (T: 0221/321571), Andrea Asch (T: 0221/6804130) und ich (T:02166/83904) zur Verfügung. Die Anfrage schicken wir auf Wunsch auch gern per Mail. Ihr findet sie auch im Internet unter www.gruene.lvr.de.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Kresse
Sozialpolitischer Sprecher
Musteranfrage:
Auswirkungen auf die Kommune durch die Veränderung der Investitionsförderung für Pflegeheime
Anrede,
die Novelle des Landespflegegesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen: Vorgesehen ist, die investive Förderung der Pflegeheime nicht mehr mit Darlehen des Landes und des Landschaftsverbandes Rheinland zu finanzieren (Objektförderung), sondern ganz über die jeweiligen HeimbewohnerInnen, die bei Bedürftigkeit durch das Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfe unterstützt werden (Subjektförderung). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Sorge, dass den Kommunen eine erhebliche Kostenexplosion beim Pflegewohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe droht. Die Kommunen werden alleine für die Investitionen zahlen müssen, aber über das Planungsrecht nur geringe Steuerungsmöglichkeiten und über die Heimaufsicht lediglich Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei den Einrichtungen haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5
41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680