Hier zur Hintergrundsberichterstattung in der Süddeutschen Zeitung NRW vom 28.6.02

An die grünen Fraktionen
in den Mitgliedskörperschaften des LVR

 

 

Novelle des Landespflegegesetzes

hier: Musteranfrage zur Pflegeinvestition


 Landeshaus
Kennedy-Ufer 2
D-50663 Köln
) (0221) 809-3368
4 (0221) 809-2560
+ u.Kessing@lvr.de


Köln, 5. Juli 2002

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Novelle des Landespflegegesetzes hat erhebliche - finanzielle - Auswirkungen auf die Kommunen: durch die Änderungen der Investitionsförderung verlieren die Kommunen Einfluss auf die Planung und Qualität. Darüber hinaus drohen den Städten und Gemeinden erhebliche finanzielle Belastungen.

Vorgesehen ist, die investive Förderung der Pflegeheime nicht mehr mit Darlehen des Landes und des Landschaftsverbandes Rheinland zu finanzieren (Objektförderung), sondern ganz über den Heimbewohner bzw. die Heimbewohnerin , der bzw. die bei Bedürftigkeit durch das Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfe unterstützt wird (Subjektförderung).

Diese Umstellung der Förderung auf die reine Subjektförderung hat zwar Vorteile, so erhalten nur Bedürftige Zuschüsse und Bau- und Modernisierungsmaßnahmen gehen schneller. Die Nachteile sind aber erheblich:

Um diese Entwicklung frühzeitig zu thematisieren empfehlen wir Euch die beiliegende Musteranfrage.

Viel Erfolg bei Eurer Initiative!

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Euch Stefan Peil (T: 0221/321571), Andrea Asch (T: 0221/6804130) und ich (T:02166/83904) zur Verfügung. Die Anfrage schicken wir auf Wunsch auch gern per Mail. Ihr findet sie auch im Internet unter www.gruene.lvr.de.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Martin Kresse
Sozialpolitischer Sprecher

 

 

Musteranfrage:

Auswirkungen auf die Kommune durch die Veränderung der Investitionsförderung für Pflegeheime

 

Anrede,

die Novelle des Landespflegegesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen: Vorgesehen ist, die investive Förderung der Pflegeheime nicht mehr mit Darlehen des Landes und des Landschaftsverbandes Rheinland zu finanzieren (Objektförderung), sondern ganz über die jeweiligen HeimbewohnerInnen, die bei Bedürftigkeit durch das Pflegewohngeld oder ergänzende Sozialhilfe unterstützt werden (Subjektförderung). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Sorge, dass den Kommunen eine erhebliche Kostenexplosion beim Pflegewohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe droht. Die Kommunen werden alleine für die Investitionen zahlen müssen, aber über das Planungsrecht nur geringe Steuerungsmöglichkeiten und über die Heimaufsicht lediglich Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei den Einrichtungen haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die angekündigte Veränderung der Investitionsförderung im Landespflegegesetz?
  2. Welche allgemeinen Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei einer Umstellung von Objektförderung zur Subjektförderung?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die beabsichtigte Umstellung von Objektförderung zu Subjektförderung?
  4. Wie hoch ist im Kreis XY/in Stadt N der jetzige Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen und wie wird er sich etwa entwickeln?
  5. Wie hoch ist im Kreis XY/in Stadt N der Bedarf an Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Pflegeheimen?
  6. Wie wird finanziell sich vor diesem Hintergrund in den nächsten Jahren voraussichtlich das Pflegewohngeld und die ergänzende Sozialhilfe darstellen?
  7. Wie bewertet die Verwaltung die finanzielle Entwicklung bei der Änderung der investiven Förderung für Pflegeheime?
  8. Welche Steuerungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, die Fortschreibung der kommunalen Bedarfsplanung umzusetzen?
  9. Welche Standards in den Heimen hält die Verwaltung für angemessen im Sinne einer menschenwürdigen Pflegesituation?
  10. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass fachliche Standards in der Altenhilfe in Pflegeheimen eingehalten werden wie z.B. gleichmäßige, wohnortnahe Bedarfsdeckung, Angebote für MigrantInnen, Angebote für demenziell erkrankte Menschen oder WachkomapatientInnen, sinnvolle Konzepte wie Betreutes Wohnen oder Hausgemeinschaften?
  11. Wie will die Verwaltung erreichen, dass die Trägervielfalt erhalten bleibt bzw. hergestellt wird und Konkurrenz um die günstigen Pflegeheimkosten nicht zu Lasten der Qualität in der Pflege geht?
  12. Wie will die Verwaltung die Träger in der Bauberatung unterstützen?
  13. Weil ab 2004 alle Kosten für die stationäre Pflege vom Kreis/der Stadt bezahlt werden müssen: Welche Möglichkeiten des "Umsteuerns" sieht die Verwaltung?

Martin Kresse * Von-Limburg-Str. 5

41352 Korschenbroich * Tel 02166/83904 Fax 135680
zurück zur Homepage oder Schreiben Sie mir: und Hier mein PGP-Schlüssel